Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Urteil zu AfD-Wahlliste: Sächsischer Landtagspräsident sieht Chancengleichheit gewahrt

Die AfD in Sachsen darf mit einer Liste von 30 Kandidaten bei der Landtagswahl antreten. (dpa/ZB/ Sebastian Kahnert)

Der sächsische Landtagspräsident Rößler sieht in der Entscheidung des Verfassungsgerichts im Streit um die AfD-Landesliste ein wichtiges Signal.

Die Demokratie in Sachsen funktioniere und die Chancengleichheit politischer Parteien werde gewahrt, erklärte der CDU-Politiker in Dresden. Das Verfassungsgericht in Leipzig hatte gestern im Eilverfahren entschieden, dass die AfD zur Landtagswahl am 1. September mit einer Liste von 30 anstatt der bislang nur zugelassenen 18 Kandidaten antreten darf. Damit wurde einem Antrag der AfD allerdings nur zum Teil stattgegeben. Die Partei wollte mit insgesamt 61 Listenkandidaten antreten. Eine endgültige Gerichtsentscheidung soll Mitte August fallen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 26.07.2019 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen