
Der Burgdorfer Emanuel Brünisholz schrieb auf Facebook, dass man an Skeletten nur Männer und Frauen erkenne. Nach einem Schuldspruch und der Nichtbegleichung der Buße soll er Anfang Dezember eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Der Blasinstrumentenreparateur Emanuel Brünisholz aus Burgdorf soll Anfang Dezember eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe im Regionalgefängnis Burgdorf antreten. Das geht aus einem „Aufgebot zum Strafantritt“ hervor, das sich auf einen Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 20. Dezember 2023 bezieht. Die Haft folgt, weil Brünisholz eine Buße von 500 Franken nicht bezahlt hat.
Ausgangspunkt des Strafverfahrens war ein Kommentar, den Brünisholz am 3. Dezember 2022 unter einem Beitrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner auf Facebook veröffentlicht hatte. Nach Angaben von Inside Paradeplatz, das Auszüge aus der polizeilichen Einvernahme publiziert hat, schrieb er: „Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt, wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden. Alles andere ist eine psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!“
In der Einvernahme der Kantonspolizei Bern wird Brünisholz mit dem Kommentar konfrontiert. Dort bestätigte er laut Protokoll: „Ja, das ist so. Das habe ich geschrieben.“ Weiter sagte er: „Das ist kein Sexismus und Rassismus.“ Anschließend erklärte er: „Es tut mir leid, wenn ich lache. Da stehe ich dazu. Das werde ich öffentlich machen. Die Mehrheit der Öffentlichkeit findet das auch.“ Das Protokoll vermerkt an dieser Stelle: „Verbal: Lacht.“
Wenige Wochen nach der Einvernahme erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Brünisholz wurde wegen „Diskriminierung und Aufruf zu Hass“ zu 50 Tagessätzen zu je 50 Franken auf Bewährung von zwei Jahren sowie zu einer Buße von 500 Franken verurteilt. Hinzu kamen Gebühren in Höhe von rund 800 Franken. Zugleich wurde festgehalten, dass bei Nichtzahlung der Buße eine zehntägige Ersatzfreiheitsstrafe drohe.
In der schriftlichen Begründung hielten die Behörden fest: „Der Beschuldigte hat durch seinen auf Facebook veröffentlichten Kommentar die Personengruppe der LGBT(Q)I-Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung öffentlich und in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabgesetzt.“ Weiter heißt es: „Er hat die Verwirklichung der Tat (…) in den öffentlich zugänglichen Beiträgen auf Facebook für möglich gehalten und in Kauf genommen; er hat damit zumindest eventualvorsätzlich gehandelt.“
Brünisholz erhob Einsprache gegen den Strafbefehl. Der Fall ging daraufhin an das Regionalgericht Emmental-Oberaargau, das am 20. Dezember 2023 das erstinstanzliche Verdikt bestätigte. Zusätzlich wurden weitere Gerichtsgebühren von 600 Franken festgesetzt. Eine Berufung legte Brünisholz nicht ein. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Da Brünisholz die Buße nicht bezahlte, wurde nun die Ersatzfreiheitsstrafe angesetzt. Er soll Anfang Dezember für zehn Tage die Haft antreten.
Das britische Magazin Spiked griff den Fall jüngst auf und veröffentlichte Auszüge aus der Urteilsbegründung. Demnach soll das Gericht ausgeführt haben, LGBTQI bezeichne „verschiedene sexuelle Orientierungen“ und bilde eine Gruppe „mit spezifischen sexuellen Orientierungen“. Spiked berichtet zudem, das Urteil halte fest, Brünisholz habe Angehörigen dieser Gruppe „ihre menschliche Daseinsberechtigung“ abgesprochen und die Strafe solle „ein Denkzettel“ sein.
Nach Angaben von Inside Paradeplatz wurde das Verfahren durch mehrere identische Anzeigen ausgelöst: Zehn Personen hatten im Frühjahr 2023 in neun Kantonen gleichlautende Meldungen eingereicht.
Quelle: Apollo News vom 11.11.2025
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