Netzpolitik – Neues Gesetz zwingt dich zur Freigabe deines Passworts – sonst ist Beugehaft bis zu sechs Monaten möglich

 
Artikel von: futurezone/PR

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will mit dem IT-Sicherheitsgesetz neue Befugnisse schaffen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will mit dem IT-Sicherheitsgesetz neue Befugnisse schaffen.
Foto: Wolfgang Kumm / dpa

Bundesinnenminister Seehofer will dem BSI mit einem stark verschärften IT-Sicherheitsgesetz neue Befugnisse einräumen. Im Blick auf das deutsche Grundgesetz ist das jedoch äußerst fragwürdig.

Erst Upload-Filter, jetzt das: Mit einem neuen Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz plant Innenminister Horst Seehofer (CSU) die Schaffung neuer Befugnisse. Von ihnen würden vor allem die Ermittler des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) profitieren. Dich jedoch trifft der Vorschlag umso härter, denn wenn du im Rahmen von Ermittlungsverfahren nicht mit deinem Passwort rausrückt, erwarten dich ernste Sanktionen.

IT-Sicherheitsgesetz: Passwort oder Strafe

„Der Verdächtige ist verpflichtet, die zur Nutzung der virtuellen Identität erforderlichen Zugangsdaten herauszugeben“, heißt es im Entwurf. Auf diese Weise soll es Ermittlern möglich gemacht werden, die Onlinekonten Verdächtiger zu übernehmen. Was passiert, wenn dieser sich dagegen wehrt und seine Zugangsdaten nicht preisgibt, lässt sich der § 70 der Strafprozessordnung entnehmen:

„Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt“, heißt es darin. Doch bleibt es keineswegs dabei. Denn neben einem Ordnungsgeld könnte den Verdächtigen zudem eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten erwarten. Dass ebendiese Beugehaft möglich ist, bestätigte der Süddeutschen Zeitung zufolge auch das Innenministerium.

Grundgesetz: „Niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen“

Das stelle einen „krassen Systembruch und eine der weitest gehenden Aufweichungsversuche der Bürgerrechte überhaupt“ das, erklärte Strafverteidiger Udo Vetter. „Es könnte also künftig dazu kommen, dass jemand wegen der schlichten Weigerung, ein Passwort herauszugeben, in Haft genommen wird.“ Ähnliches gilt für Zeugen, die bislang Aussagen und Herausgaben verweigern konnten, um sich nicht selbst zu Verdächtigen zu machen.

„Die Vorschrift beinhaltet damit in jedem Fall eine Beschränkung des Grundsatzes ’nemo tenetur se ipsum accusare‘ [dt: ’niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen‘] und ist deshalb verfassungsrechtlich höchst problematisch“, schreibt auch Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz der Kanzlei AFS.

Rechtfertigung des Innenministeriums

„Solange es den Ermittlungsbehörden nicht möglich ist, mittels vorhandener Accounts in diese Kommunikationsbeziehungen einzudringen, ist ein erfolgversprechendes Vorgehen kaum möglich“, erklärte das Ministerium der Süddeutschen zufolge. „Viele Straftaten, insbesondere im Bereich des illegalen Handels im Darknet und der Kinderpornografie, bleiben deshalb unaufgeklärt.“

Doch erhalten die Behörden mit den Zugangsdaten Verdächtiger nicht nur Zugriff deren Informationen. So können sie mit ihrer Hilfe auf Chat-Verläufe, Gruppen und mit ihnen auf vertrauliche wie intime Informationen dritter zugreifen. Neben dem IT-Sicherheitsgesetz gab es jüngst zudem Kritik an der Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen sowie laute Stimmen gegen die Einführung von Uploadfiltern. Wir verraten dir, welche Softwares es gibt und was sie können.

Quelle: futurezone.de vom 09.04.2013 und derwaechter.org vom 13.04.2019


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Obama hat mit dem Versuch gestartet das Internet zu verbieten, oder zu zensieren. Es hat lange gedauert bis der Weg gefunden wurde.
Auszug
#„Die Vorschrift beinhaltet damit in jedem Fall eine Beschränkung des Grundsatzes ’nemo tenetur se ipsum accusare‘ [dt: ’niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen‘] und ist deshalb verfassungsrechtlich höchst problematisch“, schreibt auch Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz der Kanzlei AFS.#
Auszug Ende
Das spielt keine Rolle mehr. Die halten sich nicht an Gesetze auch bisher nicht. Dann ziehen DIE eben Regelungen aus anderen Ländern heran. Natürlich mit pseudo Argumenten. Das Mittel ist der Weg zum Ziel.