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Für Streitwert von einem Cent – 700 Euro Anwaltshonorar-Pauschale – Bescheide und Gerichtsurteile oft fehlerhaft

Erfurt (ADN). Bescheide von Behörden sind bis zu einem Drittel fehlerhaft. Es gibt auch fehlerhafte Gerichtsurteile. Das sagte der aus seinem Amt scheidende Präsident des Thüringer Landessozialgerichts, Martin Stoll, am Freitag in einem Interview mit der “Thüringer Landeszeitung” (TLZ). Das könne beispielsweise daran liegen, dass ein Zeuge nicht gehört wird oder aber eine Rechtsfrage nicht richtig benannt wurde. Auch Verfahrensfehler können unterlaufen. “Die Richter legen ihre eigene Rechtsauffassung zugrunde. Sie stellen den Wortlaut des Gesetzes in Zusammenhänge und in den historischen Kontext. Das ist das vorgeschriebene methodische Vorgehen”, so Stoll. Dennoch könnten zwei unterschiedliche Senate zu zwei anderslautenden Urteilen kommen. Während seines Berufslebens seien nur etwa zehn von ihm gefällten Urteile wieder aufgehoben worden. Das bedeute jedoch nicht, er habe nur zehn Fehlurteile gesprochen.

Der Landessozialgerichtspräsident stellt fest, dass die Hartz-IV-Klagewelle etwas abebbt. Er wies auf einige Änderungen in diesem Bereich hin. So hätten erfolgreiche Kläger gegen die Jobcenter wegen verweigerter Zahlungen nur das Recht auf Rückzahlung für einen Ein-Jahres-Zeitraum. Früher habe ein Anspruch auf rückwirkende Zahlung für vier Jahre bestanden. Die Änderung sei durch die Thüringer Justiz erreicht worden. Auch werde nunmehr der Streit um kleine Geldbeträge in seiner Höhe aufgerundet. Früher habe es Streitfälle um einen Cent gegeben. Dennoch habe der jeweilige Rechtsanwalt dafür das Pauschalhonorar von 700 Euro vom Jobcenter kassiert. Die Arbeitsbehörden hätten diese Summe oft unverzüglich an die Anwälte überwiesen, obwohl der Rechtsstreit noch gar nicht beendet war. Außerdem nehmen die Rechtsanwälte noch die gewährten Prozesskostenhilfen ein. ++ (ju/mgn/26.02.16 – 057)

Quelle:Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 26.02.2016

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