- Symbolbild zur Verschärfung des Asylrechts von Seiten der Bundesregierung aanlässlich des anhaltenden Zustroms an Flüchtlingen nach Deutschland und Europa. (imago / Ralph Peters)
Flüchtlinge, die wegen schwerer Straftaten ihre Asylanerkennung verlieren, dürfen trotzdem nicht automatisch in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.
Die Flüchtlingseigenschaft und der damit verbundene Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung blieben auch dann erhalten, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Das EU-Recht gewähre hier einen Schutz, daher sei eine Ausweisung unzulässig. Im konkreten Fall wurde unter anderem in Belgien ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen verurteilt. Deshalb war ihm die Flüchtlingsanerkennung verweigert worden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 14.05.2019
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Gutheit ist Dummheit
Es wird noch früh genug auf träumende Politiker zurückkommen…
(HOFFENTLICH !!)
Warum?
Weil Volkes Stimme keine Bedeutung hat, was der Keim aller Revolutionen ist…
(Wobei dann doch die Elite wie Phönix aus der Asche emporsteigt und weiterhin das Volk verarscht)
Kernige Worte sind gelegentlich angebracht…
Was für ein dreckiger Gerichtshof. Das Pack müssen wir weiterhin unterhalten. Es ist zum kotzen wieviel Dummheit in Europa herrscht.
Was die babbeln ist uninteressant.
Die betroffenen Familien werden die Sache selbst in die Hand nehmen und dann ist Schluß mit lustig.
Nur die Feigheit steht noch im Wege. Aber auch die wird verschwinden, so wie dieses kranke System.