Bundesverfassungsgericht: ARD muss NPD-Wahlwerbespot senden

 

Anhänger der NPD reckt seine Faust.  (imago)
Anhänger der NPD (imago)

Die ARD muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Europawahl ausstrahlen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einem Eilantrag der NPD statt. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg, der für die ARD die Wahlwerbespots prüft, hatte die Ausstrahlung mit der Begründung abgelehnt, dass der Spot volksverhetzende Inhalte enthalte. Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten diese Auffassung des Senders bestätigt. Die Verfassungsrichter erklärten jetzt, dafür gebe es keine hinreichende Gewissheit.

(Az. 1 BvQ 43/19)

Quelle: Deutschlandfunk vom 16.05.2019 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

So nach dem Gleichheitsgrundsatz. Wir, die nichts mit dem zwei Weltkriegen zu tun haben, werden Tag und Nacht mit Sendungen und unserer ewigen Schuld damit verfolgt. Die Buka ist stolz auf das GG, hat Sie gemeint! Wie das??? Für die illegalen Einwanderer hat Sie es gebrochen!
Es hat jeder seinen Kopf, ob Er die Wahl Werbung sehen will oder nicht.Da hat kein Politkommissar bei ARD oder ZDF seine Gehirnwäsche zu beweisen. Das abartige sind immer diese kleinen Gretas der unteren Gehaltsliste. Die etwas zu sagen haben wissen sowieso nicht das hier nächste Woche Wahl ist! Die liegen irgendwo auf Inseln in der Sonne rum.

gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Wie schlimm ist es um unsere Parteien bestellt…das jetzt Behinderte (Demente) auch ein Wahlrecht haben ? oder haben wir in der Staatsführung Demente sitzen die nicht mehr wissen was sie sagen???