Causa „Strache“: Hat die Justizministerin keine Ahnung von Gesetzen?

Foto: Imago
 

Dass in der „Causa Strache“ von den Fallenstellern wie auch den verbreitenden Qualitätsmedien Spiegel und SZ mehr als nur ein Gesetz gebrochen und mutmaßlich schwere Straftaten begangen wurden, hat nichts mehr mit diskutabler Einschätzung zu tun. Dass die deutsche Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) keine Ahnung von deutschen Recht hat, demonstrierte sie beim öffentlich-rechtlichen Format „Anne Will“. Oder aber sie lügt wissentlich.

Strache wurde – obgleich sein Verhalten als falsch abzulehnen ist – in eine Falle gelockt. In privater  Atmosphäre – auf dem Video eindeutig als solche erkennbar – wurde der offenbar ahnungslose FPÖ-Politiker mit einer versteckten Kamera gefilmt.

 

Zu dieser Handlung besagt § 201a Absatz 1 Nummer 1 StGB:

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Wer immer das Video aufgenommen hat, verstieß damit gegen ein gesetzliches Verbot zudem der Spiegel am 17. Mai 2019 auch zugibt, dass das Video heimlich hergestellt wurde. „Kein Richter wird zu einer anderen Bewertung kommen, dass die Herstellung des Videos eine Straftat gegen § 201a Absatz 1 Nummer 1 StGB war“, so die rechtliche Einschätzung durch die bekannte Rechtsanwaltskanzlei Haug & Höfer die weiter vermerkt: Nachdem der Spiegel das Video nicht selbst, sondern von Dritten erstellen hat lassen, liest man in § 201a StGB einige Zeilen weiter in Nummer 3, die im „Strache Fall“ ebenfalls zutrifft. Denn: Strache im Unterhemd und mit Kippe und Blondine wurden mittlerweile hunderttausenden dritten Personenzugänglich gemacht, die Herr Strache allesamt nicht in diese Wohnung eingeladen hatte. Strafwürdig laut § 201a StGB Nr.3 heißt es:

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

Zusammenfassend muss mutmaßlich festgestellt werden: Was Spiegel und SZ im Fall Strache abgeliefert haben, ist im hohen Maße als kriminell einzustufen.

Ist dies schon erschütternd genug, fehlt fast schon die Beschreibung dafür, was die Bundesjustizministerin Katarina Barley öffentlich dazu ablieferte. Nicht nur, dass sie das kriminelles Verhalten der beiden „Qualitätsmedien“ im öffentlich-rechtlichen Politformat „Anne Will“ in Schutz nahm. Barley erklärte vielmehr das deutsche Recht für verhandelbar und willkürlich. Entweder hat die Sozialdemokratin auf dem Sessel der Bundesjustizministerin keine Ahnung oder aber sie lügt willentlich und wissentlich.

Haug & Höfel schreibt dazu:

„Die Bundesjustizministerin belehrte in Anne Wills Studio die Zuschauer, das für investigativen Journalismus im Interesse der Demokratie andere Regeln gelten. Das ist objektiv nicht richtig. Dafür genügt ein Blick ins Gesetz. Der demokratische Rechtsstaat wird unglaubwürdig, wenn man seine Gesetze brechen darf, nur um womöglich stattgefundene Gesetzesbrüche in anderen Staaten aufzudecken. Die Beachtung des Gesetzes steht im Zweifel höher als die Freude an einem Skandal im Ausland.“ (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 22.05.2019 


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birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Bringt es auf den Punkt, damit es die Masse versteht.

Es ist ein Verstoß gegen das Kunsturheberrecht, basta !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Die kennt nur gegen räächts! DIE interessieren keine Gesetze. Vor einiger Zeit taten Sie es noch heimlich, jetzt ganz offiziell. Nur noch Hass gegen das eigene Volk und sich in andere Länder einmischen. Gegen den KSZE Vertrag! Wer hat uns verraten?
Auszug
# Nach zweijährigen Verhandlungen vom 18. September 1973 bis zum 21. Juli 1975 in Genf wurde am 1. August 1975 die KSZE-Schlussakte in Helsinki unterschrieben. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich in dieser Absichtserklärung zur Unverletzlichkeit der Grenzen, zur friedlichen Regelung von Streitfällen, zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten sowie zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Außerdem wurde die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft und Umwelt vereinbart. In Folgekonferenzen sollte die Umsetzung der KSZE-Schlussakte in den einzelnen Staaten geprüft werden.#
Auszug Ende

Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Froschauge hat doch keine Ahnung und lügt auch noch dazu. Wer hievt solche Leute auf solche Posten ???? Es ist zum kotzen.

kairo
kairo
4 Jahre zuvor

Das Video wurde nicht in Deutschland hergestellt, es zeigt keine Deutschen, und ob es von Deutschen hergestellt wurde, weiß man nicht; wohl eher nicht. Auf all das ist also deutsches Recht anwendbar. Höchstens auf die Veröffentlichung.

Falls das Video vom Besitzer oder Mieter der Villa hergestellt wurde, was wahrscheinlich ist (es kamen sechs Kameras zum Einsatz), ist § 201a (1) 1 nicht anwendbar, denn da geht es erkennbar um fremde Wohnungen. Herr Strache ist nicht in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt worden, weil er in einer fremden Wohnung war. So weit Punkt 2 betroffen ist, zeigt sich Strache politisch ziemlich hilflos, aber das ist wohl auch nicht gemeint. Punkt 3 dürfte dadurch unerheblich werden, dass die Veröffentlichung der Aufnahmen von hohem öffentlichem Interesse ist (Absatz 4).