Bürgerüberwachung in Deutschland: Schlimmer als NSA-Spionage?

02.03.2016
Andreas von Rétyi

Spätestens jetzt ist er offiziell, der schon seit Jahren kontrovers diskutierte »Bundestrojaner«. Das behördliche Spionagewerkzeug wird klammheimlich auf Computer oder auch Smartphones geschmuggelt, um private Kommunikation abzufangen. Wie die Bundesregierung versichert, sei der Einsatz strikt geregelt, doch wer kontrolliert die Kontrolleure?

Unter dem langen Schatten der NSA-Spionageaffäre wurde hierzulande ein Projekt verfolgt, das Datenschützer bereits vor Jahren auf den Plan gerufen hat, jetzt aber vom Innenministerium endgültig und offiziell genehmigt wurde. Es geht um einen behördlichen Computervirus, der heimlich auf private Rechner geschleust werden kann, um sämtliche private Daten auszuspionieren.




Die Möglichkeiten scheinen schier unbegrenzt, doch von offizieller Seite wird beteuert, man wolle dieses ganz besondere Werkzeug lediglich zur Verbrechensbekämpfung einsetzen. Da gebe es durchaus strenge Kriterien. Die Aussage mag beruhigend klingen, doch täuscht sie nicht darüber hinweg, wie schnell strikte Vorschriften in der Praxis aufgeweicht werden können.

Vor allem darf damit bei derlei heimlichen Aktivitäten gerechnet werden. Das Potenzial scheint unbegrenzt. Außerdem gilt als unbekannt, wie weit der Zugriff geht und ob das Programm gespeicherte Daten, private Fotografien und persönliche Aufzeichnungen abfangen kann oder »lediglich« die Kommunikation überwacht – selbstverständlich nur diejenige von »Verdachtspersonen«.

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Hierzu äußerte sich aktuell auch wieder der Jurist Patrick Breyer, der in der Piratenpartei als Beauftragter zum Thema »Datenschutz« fungiert. Breyer fordert: »Die Genehmigung dieser Spähsoftware muss zurückgezogen werden, solange nicht unabhängige Fachleute ihren Code darauf untersucht haben, ob damit wirklich nur Telekommunikation abgehört werden kann oder auch unsere privaten Daten ausgespäht werden.«

Er erklärt auch, seine Partei lehne »solche Staatswanzen generell ab, weil sie zu tief in die private Lebensgestaltung eingreifen«. Ermittler müssten sich von der Idee verabschieden, »dass jede Kommunikation überwachbar sein müsse – bei persönlichen Gesprächen ist das schließlich auch nicht der Fall«. Gegen Radikalisierung vorzubeugen sei hingegen der beste Schutz vor einheimischem Terrorismus. Und die Regierung solle eher dafür sorgen, Sicherheitsschwachstellen zu beseitigen, anstatt ins Privatleben ihrer Bürger einzudringen. Die Genehmigung für die Abhörsoftware sei eine politische Entscheidung gewesen.





Gerichtlich wurde 2008 entschieden, das Hacken von Computern sei im Falle lebensbedrohlicher Gefahren oder bei Verdacht auf Verbrechen gegen den deutschen Staat erlaubt. Allerdings, so Breyer gegenüber dem Sputnik-Magazin: »Das Verfassungsgericht sagte nicht, dass die Regierung die im Betrieb befindlichen Systeme infiltrieren sollte. Es definierte einfach nur die Grenzen.« Entscheidend bei alledem sei aber, ob die Eigenschaften des neuen Virus im Einklang mit dem vom Verfassungsgericht vorgegebenen Rahmen stehen. Das wird nicht einfach festzustellen sein.

Die Existenz einer entsprechenden Software ist schon seit vielen Jahren bekannt. Im Oktober 2011 machte das Thema »Bundestrojaner« verstärkt von sich reden. Damals drangen hochinteressante neue Informationen nach außen. Dem Chaos Computer Club (CCC) waren Festplatten zugespielt worden, die den Virus auf sich trugen. Die Leute vom CCC stießen auf eine Skype Capture Unit auf der Speicherplatte einer Person, über die Ermittlungen im Gange waren. Nun fing dieses Programm allerdings nicht allein die über den PC laufende Kommunikation ab, sondern gleichfalls alle Tastatureingaben, also auch sämtliche Passwörter.



Und damit standen Tür und Tor denkbar weit offen. Außerdem nahm die Software automatisch alle 30 Sekunden einen Screenshot des Monitors auf, um dieses Bild an die ermittelnde Behörde zusenden.

Von offizieller Seite gerne als »fernforensische Software« bezeichnet, dringt ein Virus ins System ein und arbeitet sich durch den kompletten Datenspeicher, um ihn zu kopieren. Bis hin zur Raumüberwachung ist sehr vieles möglich. In der Konsequenz entspricht das alles einer virtuellen Hausdurchsuchung.

Breyer erklärte gegenüber Sputnik, der CCC habe den sogenannten »Bayern-Trojaner« geprüft und dabei gefunden, dass er in der Lage ist, mit einem privaten Rechner weit mehr zu tun, als die Gesetzeslage zugesteht. Das Hauptproblem sei nach wie vor die Privatsphäre, der Kontrollverlust bei persönlichen Daten, deren Schutz eigentlich seitens der Regierung gewährleistet wurde. Eine offizielle Hausdurchsuchung lasse sich nicht verbergen, doch eine installierte Spionagesoftware bleibe über Jahre hinweg unentdeckt. Das bedeute viel zu tiefe Eingriffe ins persönliche Leben und teils sogar in die Intimsphäre, so Breyer und andere Kritiker.

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Spioniert wird überall, und zwar, was das Zeug hält. Als bekannt wurde, dass die NSA auch das Handy von Angela Merkel über Jahre hinweg abgehört hat, war natürlich auch für die Bundeskanzlerin die Grenze des Anstands überschritten. So erklärte sie im Juli 2013: »Das fällt in die Kategorie dessen, was man unter Freunden nicht macht. Das geht nicht.«

Doch haben zwischenzeitlich auch Systemmedien darüber berichtet, dass der BND seinerseits ausländische Politiker abgehört hat, darunter die Britin Catherine Asthon in ihrer Funktion als Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission.

John Kerrys Handy sollte 2013 ebenfalls in die BND-Überwachung einbezogen werden. Nur klappte es mit dem Abhören nicht so ganz – ein BND-Mitarbeiter hatte doch tatsächlich die falsche Ländervorwahl eingegeben. Jedoch wurde Kerry noch über andere Anschlüsse belauscht, was den Fehler wieder ein wenig ausbügeln half.

Nachdem diese Aktivitäten ans Licht gekommen waren, sprachen Grünen-Politiker von einer »dreisten Wahlkampflüge« Merkels. Was aber ist überhaupt noch glaubwürdig, wenn die Geheimdienstkontrolle ausgerechnet Geheimdienstlern selbst untersteht? Das Prinzip, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben, findet sich in allen Spielarten, vor allem in der großen Politik.

Da ist auch der gegenwärtige BND-Vizepräsident Guido Müller, der sich selbst als Geheimdienstkontrolleur des Bundestags ins Spiel gebracht hat. Praktischer geht es eigentlich garnicht. Und juristische Spitzfindigkeiten führen in der Praxis dazu, beinahe alles Gewünschte umzusetzen.

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Beispiel BND-Abhöranlage im bayerischen Bad Aibling: Aus der dortigen gemeinsamen Satellitenüberwachung mit der NSA flossen laut Medienberichten bereits Milliarden von Datensätzen aus Deutschland in die USA ab.

Im Visier sei dabei vor allem die Telekommunikation in Krisengebieten gewesen. Nur stellte sich sehr bald die Frage nach der juristischen Basis dieser NSA-Kooperation. Der BND antwortete daraufhin überraschend schnell mit einer Aussage, die als »Weltraumtheorie« bekannt wurde: Die Satellitenüberwachung in Bad Aibling liegt ihr zufolge nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Und zwar ganz einfach, weil die Daten im Weltraum abgefangen werden. Genau dorthin sollte man vielleicht auch jene Haarspalter schießen, die alles so lange verdrehen, bis noch das größte Unrecht legal wird.

Quelle: Kopp-online vom 02.03.2016

 

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patriot
patriot
8 Jahre zuvor

Und die haben sich mal über die stasi aufgeregt….