Österreich – Der im Zuge des Ibiza-Video zurückgetretene FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache soll durch seinen Anwalt neben Anzeigen in Wien auch Strafanzeigen gegen den „Spiegel“ und die „Süddeutsche“ gestellt haben.
Straches Anwalt erstattete Strafanzeige gegen alle Personen, „die für Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Videos mitwirkend verantwortlich sind“. Hierzu habe die Staatsanwaltschaft München I gegenüber dem Standard bestätigt, dass auch Strafanzeigen in Deutschland gestellt wurden. Ein identischer Schriftsatz soll an die Staatsanwaltschaft Hamburg gegangen sein.
Medien wie der „Spiegel“ und „Süddeutsche Zeitung“, die Teile des Ibiza-Videos am 17. Mai als Erste veröffentlicht haben, sitzen in Hamburg beziehungsweise München. Bereits in der vergangenen Woche sollen Privatpersonen gegen die beiden Zeitungen Strafanzeige gestellt haben. (SB)
Quelle: journalistenwatch.com vom 04.06.2019
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Die Anwälte sollten die ganze Bande nach UCC in Haftung nehmen.
Und dann vor dem US-Handelsgericht verhandeln, falls überhaupt notwendig.
Recht so zeig die ganze dreckige Bande an.