RECHTSSTAAT: Pistole bei gewaltbereitem Islamisten gefunden – keine Inhaftierung

Symbolfoto

 

(David Berger) Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, illegaler Besitz einer Pistole mit Munition und zahlreiche andere Delikte gehen auf das Konto eines 31-jährigen abgelehnten Asylbewerbers, der sich in Deutschland dennoch weiter auf freiem Fuß befindet. Zudem gilt er den Behörden als gewaltbereiter Islamist. Erst jetzt entschied ein Richter erneut, dass er nicht inhaftiert wird.

Er wird von den Behörden als besonders gefährlich eingestuft, ein 31-jähriger, abgelehnter Asylbewerber, der bereits 2004 aus Tschetschenien nach Deutschland kam, immer wieder straffällig wurde und als radikaler, gewaltbereiter Islamist bekannt ist.

FOTOS MIT EINER KALASCHNIKOW

Nun wurde er in Düsseldorf mit einer Pistole mit Schalldämpfer und dazu gehöriger Munition aufgegriffen. Es ist nicht das erste mal, dass der muslimische Extremist mit Waffen unterwegs ist: t-online berichtet:

„Gegen den Islamisten wird seit längerem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt, weil er auf einem Foto mit einem Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow zu sehen ist. Nach dem Fund der Pistole mit Schalldämpfer kam nun noch ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz hinzu, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.“

HAFTBEFEHL BLEIBT WEITER „AUSSER VOLLZUG

Folgen hat dies für den Dschihadisten allerdings keine: Eine Fluchtgefahr bestehe nicht, so der zuständige Haftrichter, deshalb bleibe der Haftbefehl auch weiter „außer Vollzug“. Kurzum, der Mann wurde wieder frei gelassen. Das hat bereits Tradition: auch ein versuchter Wohnungseinbruch in ein Mehrfamilienhaus wurde lediglich als Sachbeschädigung gewertet, der Islamist auf freiem Fuß belassen.

Auch zu einer Abschiebung wird es nicht kommen, obwohl bereits 2005 beschlossen wurde, dass er kein Recht auf Asyl besitzt. Russland will den Mann nämlich nicht zurückhaben, sodass die deutschen Behörden keine Passersatzpapiere für die Abschiebung bekommen.

ÄHNLICHER FALL IN BERLIN

Ein ähnlicher Fall ereignete sich erst vor einigen Tagen als in Berlin Zollbeamte bei der Kontrolle eines Fernreisebusses einen erschreckenden Fund machten: Einer der Reisenden hatte eine ganze Waffensammlung mit an Bord. Ordnungsgemäß informierten die Polizisten die Staatsanwaltschaft, die den Mann aber nur vorläufig festnahm und dann nach Schweden weiter reisen ließ.

Auch eine Information der schwedischen Behörden fad nicht statt. Immerhin unterbleiben durch diese Lösung die Probleme mit einer nicht durchführbaren Abschiebung. Zumindest für die deutschen Behörden.

Quelle: philosophia-perennis.com vom 12.06.2019 


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Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Bei einem Reichsbürger wäre da das Überfallkommando angerückt. Ein Islamist läuft weiterhin frei herum. Zum Kotzen. Dieser Richter gehört sofort seines Amts enthoben.

Annette
Annette
4 Jahre zuvor

Adrian Ursache, Wolfgang Plan… lassen grüßen

Luftgewehr, Regierungsumsturz….

Bio-Deutsche wundern sich…

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Russland nimmt den nicht zurück, da nicht zuständig ! Aber Tschetschenien wird ihn aufnehmen. Präsident Ramsan Achmatowitsch Kadyrow wird rühren um sein Schäfchen besorgt sein ! Also weg damit.

schmid von Kochel
schmid von Kochel
4 Jahre zuvor

Deutschland ist seit langem schon ein vogelfreies Land.