Kükenzucht: Massentötung bleibt vorerst erlaubt

Männliche Küken sitzen nebeneinander. (dpa-Bildfunk / AP / Bernd Wüstneck)
Was geschieht mit den Millionen männlicher Küken? (dpa-Bildfunk / AP / Bernd Wüstneck)

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das massenhaften Töten von männlichen Küken bleibt vorerst erlaubt. Allerdings betonen die Richter, dass das Töten nur noch übergangsweise zuässig sei und bald gestoppt werden solle.

Die Richter mussten entscheiden, ob das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar oder ob den Brutbetrieben die Aufzucht der Tiere wirtschaftlich zuzumuten ist.

Worum ging es genau?

Seit rund 50 Jahren gibt es in der Legehennen-Zucht für männliche Küken keine Verwendung. Jedes Jahr werden in Deutschland nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums rund 45 Millionen von ihnen getötet. Das Problem: Für die Produktion von Eiern werden Legehennen gezüchtet. Die Rassen sind drauf getrimmt, viele Eier in kurzer Zeit zu legen. Sie setzen kaum Fleisch an, so dass sie sich für die Mast nicht eignen. Männliche Tiere braucht man nicht. Weil man das Geschlecht bisher erst nach dem Schlüpfen erkennen konnte, werden die männlichen Küken vergast. Tierschützer kritisieren das heftig.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hatte abzuwägen, ob Brutbetrieben die Aufzucht der Tiere wirtschaftlich zuzumuten oder ob das Töten der Küken ethisch vertretbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht entschied sich dafür, das massenhafte Töten männlicher Küken vorerst noch als rechtmäßig anzusehen. Allerdings gehen die Richter davon aus, dass es in Zukunft möglich sein wird, das Geschlecht der Tiere schon im Ei bestimmen zu können und das Kükentöten bald enden wird. Wirtschaftliche Interessen seien für sich genommen kein „vernünftiger Grund“ für das Töten der männlichen Küken. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der bisherigen Praxis aber noch rechtmäßig. (AZ: BVerwG 3C 28.16, BVerwG 3C 29.16)

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Brütereien die Tötung männlicher Küken 2013 per Erlass untersagt. Die damalige rot-grüne Regierung berief sich auf das Tierschutzgesetz, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht keine Möglichkeit, das Kükentöten sofort zu untersagen. Die bisherige Praxis sei jahrzehntelang hingenommen worden. Vor diesem Hintergrund könne von den Brutbetrieben eine sofortige Umstellung ihrer Betriebsweise nicht verlangt werden.

Wie wird das Urteil aufgenommen?

Grünen-Chef Habeck sprach von einer „tierschutzpolitischen Enttäuschung“. Der Tierschutz sei zwar im Gesetz festgeschrieben, aber in der Praxis und in der Rechtsprechung würden die Tierrechte immer wieder wirtschaftlichen Interessen untergeordnet. Die Tierschutzvereinigung „Vier Pfoten“ nannte das Urteil einen Skandal und sieht im Kükentöten einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Die SPD hat Landwirtschaftsministerin Klöckner kritisiert. Es sei ein „Armutszeugnis“ ihres Ministeriums, noch nicht für ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei gesorgt zu haben.

Gibt es denn keine Alternativen?

Mehr als acht Millionen Euro hat der Bund bereits in die wissenschaftliche Entwicklung von Alternativen investiert. Zwei Methoden, mit denen das Geschlecht des Kükens schon vor dem Schlüpfen bestimmt werden kann, haben gute Chancen, einmal flächendeckend zum Einsatz zu kommen. Bei der hormonellen Methode wird das Geschlecht über einen chemischen Marker bestimmt, der den Urin des Embryos analysiert. Hierzu reicht ein winziges Loch in der Eierschale. Bei der sogenannte Schwingungs-Spektroskopie wird das Geschlecht bereits nach drei Tagen Brutzeit über Laser- oder Infrarotlicht bestimmt. Hierfür bedarf es allerdings einer deutlich größeren Öffnung im Ei, was das Verfahren aufwendiger macht. Beide Verfahren sind bislang aber noch nicht marktreif.

Eine andere Alternative ist das sogenannte „Zweinutzungshuhn“, bei dem die Hennen für die Eiererzeugung, die Hähne für die Fleischgewinnung genutzt werden können, wie es vor der Industrialisierung üblich war. Die „Zweinutzungs“-Hennen legen etwa 250 Eier im Jahr, im Schnitt 50 weniger als herkömmliche Legehennen, die Hähne müssen bis zur Schlachtreife doppelt so lange gehalten werden wie übliche Masthähnchen.

Was sagt die Geflügelwirtschaft?

Der Zentralverband hatte im Vorfeld vor einem vorschnellen Verbot des Kükentötens gewarnt. Die Branche wolle das Töten der Küken beenden und das ethische Problem lösen, sagte Verbandspräsident Ripke im Deutschlandfunk. Alternative Verfahren, um das Geschlecht bereits im Hühnerei zu erkennen, seien aber noch nicht praxisreif. Deswegen hoffte der ZDG auf eine Übergangsfrist. Er warnte auch davor, dass die 10 bis 15 betroffenen Brütereien ins Ausland gehen könnten, etwa nach Holland. Dem Tierschutz sei damit nicht geholfen.

Was sagen Tierschützer?

Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes muss das „aus dem Ruder gelaufenen System der Hochleistungszucht“ insgesamt beendet werden. Der Verband setzt darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht wirtschaftliche Interessen nicht als vernünftigen Grund für das Kükentöten anerkennt. Eine Geschlechtsbestimmung erst nach neun Tagen Brutzeit sieht der Verband kritisch. Es gebe keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass der Embryo keine Schmerzen empfinde. Wenn das Küken im Ei bereits Schmerz empfinde, mache es keinen großen Unterschied, ob das Tier vor oder nach dem Schlupf getötet werde, argumentieren die Tierschützer. Ohnehin sehen sie die Geschlechterbestimmung im Ei nur als Übergangslösung an. Das eigentliche Problem sei die extrem spezialisierte Zucht von Legehennen. Der bessere Weg sei das „Zweinutzungshuhn“.

Was können Verbraucher tun?

Bereits im November vergangenen Jahres brachte die Rewe-Gruppe die ersten „Eier ohne Kükentötung“ auf den Markt. Getestet wurden die Eier mit der bei Tierschützern umstrittenen Hormon-Methode. Ausgebrütet werden nur noch Eier, aus denen Hennen schlüpfen. Die übrigen Eier werden zu Tierfutter verarbeitet.

Alternativ bieten alle großen Handelsketten – teils flächendeckend, teils nur in einzelnen Regionen – Eier aus sogenannten Bruderhahnprojekten an. Hier werden nicht nur die Legehennen, sondern auch ihre Brüder – als Masthähne – aufgezogen. Die höheren Kosten werden an die Verbraucher weitergegeben – entweder beim Fleisch oder bei den Eiern.

Auch beim Zweinutzungshuhn sehen Tierschutzbund und Geflügelwirtschaft die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Pflicht. Denn bisher ist der Marktanteil verschwindend gering.

Quelle: Deutschlandfunk vom 13.06.2019 


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Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

War klar, dass das herauskommt. Wo bleiben die Tierschützer?
Hire waren sicher viele Lobbyisten am Werk. Nur der Profit zählt.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Ich bin lange gegen einen Fischer vorgegangen der zur Laichzeit der Kröten den Teich abgelassen hat. Bis ich selbst lesen musste: Wirtschaft vor Naturschutz! Siehe Gestzblätter.
Habe viele Gegner gehabt die sich über meine Dummheit belächelten! Lass DEN machen! Der kommt nicht durch und richtet auf anderen Stellen keinen Schaden an! Ein privater Gartenteichbesitzer wurde hier in der Region brutalst abgefertigt, weil er im Frühjahr seinen Teich zum Schlämmen abgelassen hat! Gelebte Demokratie!
Mit den Küken wird es ähnlich sein. Das wir Insekten essen sollen ist nicht so ekelig??? Die Chinesen essen am liebsten Hund. In Peking gibt es kaum einen Vogel. So wie sich einer niedersetzt kommt schon der Lauf eines Luftgewehres um die Ecke! DIE essen alles was fliegt und keine Räder hat!

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Wo bleibt der Aufschrei von GRÜN und TIERSCHUTZ ?

Alles nur Heuchler und Abzocker !