Patriotischer Theologe wegen Volksverhetzung zu Bewährungsstrafe verurteilt

Redner von „Hand in Hand“ zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von Wolfgang Degen

Erschienen am 14.06.2019 um 16:40 Uhr, zuletzt geändert am 15.06.2019 um 11:07 Uhr

Ernst Cran, ein Redner der rechtspopulistischen Erbenheimer Gruppe „Hand in Hand“, ist in Wiesbaden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – wegen Volksverhetzung.

Ernst Cran bei seinem Auftritt am 29. Juli 2018 bei der Veranstaltung der Erbenheimer Gruppierung "Hand in Hand" auf dem Dernschen Gelände in Wiesbaden. Foto: Wolfgang Degen

Ernst Cran bei seinem Auftritt am 29. Juli 2018 bei der Veranstaltung der Erbenheimer Gruppierung „Hand in Hand“ auf dem Dernschen Gelände in Wiesbaden.Foto: Wolfgang Degen

 

WIESBADEN – Bei der Tat wurde er noch bejubelt. Rund 60 Zuhörer feixten und klatschten am 29. Juli 2018 auf dem Dernschen Gelände beim Auftritt des Franken Ernst Cran bei der Kundgebung der rechtspopulistischen Erbenheimer Gruppe „Hand in Hand“. In einem Liedtext mit gefälliger Melodie befasste sich Cran in abwertender Weise mit „Negern“, „Messerern“ und Muslimen. Am Mittwoch hat das Amtsgericht diesen Vortrag auch bewertet – und zwar als Volksverhetzung. Es verurteilte Cran, dem diesmal keine Gefolgschaft beistand, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. Desweiteren soll Cran ab Rechtskraft des Urteils 2000 Euro an die Aktion „Deutschland hilft“ zahlen.

Mit der Mindeststrafe von drei Monaten werde man dem Maß der Volksverhetzung nicht gerecht, so das Gericht zur Begründung des verhängten Strafmaßes. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei eindeutig erfüllt. Angezeigt hatte ihn die Wiesbadener Martin Niemöller Stiftung, sie steht für demokratische Grundwerte, eine weitere Anzeige kam von einer Privatperson. „Man dürfe nicht hinnehmen, was Cran bei seinem Auftritt in Wiesbaden an Hetze geboten habe“, hieß es. Über Muslime hatte er unter anderem vorgetragen: „Ihr schlachtet gerne Christen und schändet ihre Frauen, von uns fordert ihr Toleranz, mit Blut an euren Klauen“. Cran habe in widerwärtiger und bösartiger Weise zum Hass aufgestachelt, so Vertreter der Martin Niemöller Stiftung.

Die Erbenheimer Gruppe „Hand in Hand“ hatte im Zusammenspiel mit anderen Rechtspopulisten und Rechten bei mehreren Veranstaltungen den Mord an der Mainzer Schülerin Susanna durch einen abgelehnten Asylbewerber aus dem Irak politisch instrumentalisieren wollen. Eine angestrebte breite Mobilisierung in Wiesbaden scheiterte schon bald. Susannas Mörder muss sich seit Mitte März vor dem Schwurgericht verantworten, das Urteil soll Anfang Juli verkündet werden.

Einer der vielen auswärtigen Akteure

Ernst Cran war einer der vielen auswärtigen Akteure, mit denen in Wiesbaden immer wieder Stimmung gemacht werden sollte. Er war unter anderem zuvor bei Pegida in Dresden aufgetreten und seine Aussagen dort hatten ihm eine Verurteilung in zweiter Instanz durch das Landgericht Nürnberg eingebracht, am 16. April 2019. Wegen Volksverhetzung. Die von ihm reklamierte Meinungsfreiheit unterliege Grenzen, hatte das Gericht damals klar gemacht.

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Gegen dieses Urteil hat Cran Revision eingelegt. Gegen das Wiesbadener Urteil wird Cran auf dem Wege der Berufung vorgehen. Er betrachtet seine Aussage durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt und sich selbst betrachtet er als Opfer einer angeblichen „Meinungszensur“. Der Theologe Cran ist regelmäßig auf rechten und rechtspopulistischen Veranstaltungen als wortgewaltiger Redner und Sänger präsent gewesen. Er versteht sich als „patriotischer Widerstands- und Freiheitskämpfer“, den man „mundtot“ machen wolle. Sein Lieblingsthema war die angeblich drohende Islamisierung. Bei der Pegida Veranstaltung in Dresden hatte er formuliert, dass „jeder Koraner“ zu einer „tickenden Zeitbombe“ werde.

Aufgefallen ist Cran auch mit seiner Teilnahme bei einer Veranstaltung von erklärten Holocaust-Leugnern im Juli 2018 in Nürnberg. Rund 250 Teilnehmer hatten sich dem Aufruf aus der populistischen Szene angeschlossen und unter anderem für die inhaftierte Holocaust-Leugner Ursula Haverbeck und Horst Mahler demonstriert. NS-Gedankengut war propagiert worden. Die Teilnehmer forderten die Abschaffung des Volksverhetzungsparagraphen, auf dessen Grundlage auch Cran verurteilt wurde.

Quelle: Wiesbadener Tagblatt vom 15.06.2019


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