Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Landgericht Bremen: Ausdruck „Goldstück“ kann Hetze sein

 

Foto: Collage
Herr Schulz und seine „Goldstücke“ (Foto: Collage)
 

Bremen – Es wird immer irrer. Ein Facebook-Nutzer verwendet in einem Beitrag den Begriff „Goldstücke“ für sogenannte Flüchtlinge. Daraufhin sperrt Facebook sein Konto. Der User klagt. Jedoch gibt das Bremer Landesgericht Facebook Recht:  Die Verwendung sarkastischer Begriffe wie „Goldstücke“ kann Hassrede sein.

Wenn eine Personengruppe die Zuschreibung von berufener Stelle bekommt, „wertvoller als Gold zu sein“, dann durfte man bislang schlussfolgern, dass eine Einzelperson aus dieser Gruppe somit als „Goldstück“ bezeichnet werden kann. Wer jedoch den Fehler begeht, die Worte des ehemaligen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz für bare Münze nimmt und die Hereingeflüchteten in einem Facebook-Posting als eben solche „Goldstücke“ bezeichnet, macht sich nach Ansicht des Bremer Landesgericht unter Umständen der Hetze und Hassrede schuldig.

Ein Bremer hatte im August 2018 Berichte über den Mord an einem Arzt in Offenburg laut der LVZ mit den Worten kommentiert: „So, so, ein „Mann“ … Messermord … Goldstücke…?“ Er brachte damit seinen Unmut zum Ausdruck, dass in ersten Berichten gemäß der Empfehlung des Presserats die Herkunft des Tatverdächtigen nicht genannt wurde. Später wurde bekannt, dass in dem Fall Haftbefehl gegen einen 26-Jährigen aus Somalia erging.

Der Begriff „Goldstücke“ wird in „asylkritischen und flüchtlingsfeindlichen Kreisen sarkastisch für Flüchtlinge gebraucht“, klärt die LVZ weiter auf.

Facebook löschte den Beitag des Users wegen „Hassrede“ und sperrte das Konto des Bremers für 30 Tage. Dagegen zog der Mann vor Gericht – und verlor. Das Landgericht Bremen sah den Beitrag des Mannes wahnwitziger Weise als „Angriff auf eine Personengruppe“ an und machte ihm zum Vorwurf, einen „Messermord“ mit der Gesamtheit aller Flüchtlinge in Beziehung zu bringen. „Es ist gerichtsbekannt, dass Anhänger der rechten Szene Flüchtlinge als „Goldstücke“ bezeichnen“, ist zudem im Urteil vermerkt.

Der so gemaßregelte Facebooknutzer habe nach Ablauf seiner 30-tägigen Sperre auf Facebook weiter „intensiv Kritik an der deutschen Migrations- und Energiepolitik“ geübt, so die LVZ im Blockwartton. (SB)

 

Quelle: journalistenwatch.com vom 21.06.2019 


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