17 Polizisten zu wenig gegen aggressive Schwangere aus Sierra Leone – Abschiebung gescheitert

 
DEGGENDORF: ABSCHIEBUNG EINER ABGELEHNTEN ASYLBEWERBERIN GESCHEITERT

Eine 22-jährige Frau aus Sierra Leone, die sich im Mai 2018 in der Asylbewerberunterkunft in Hengersberg heftig gegen ihre Abschiebung gewehrt hatte, ist nun vor dem Amtsgericht Deggendorf zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Von EUGEN PRINZ | Die Polizei ahnte wohl schon, was auf sie zukommen würde. Deshalb rückte sie letztes Jahr im Mai zunächst mit neun männlichen und zwei weiblichen Beamten an, als in der Hengersberger Außenstelle des Deggendorfer Transitzentrums eine 21-jährige Frau aus Sierra Leone zusammen mit ihrem 4-jährigen Sohn abgeschoben werden sollte.

Eile war geboten, da die abgelehnte Asylbewerberin erneut schwanger war und einige Tage später der Mutterschutz, der sie vor einer Abschiebung bewahrt hätte, in Kraft getreten wäre. Um die Ausreisepflichtigen auch sicher anzutreffen, standen die Beamten bereits um 03.35 Uhr vor ihrer Tür. Allerdings war die Dame zu diesem Zeitpunkt nicht nur im siebten Monat schwanger, sondern auch unbekleidet, was den weiteren Einsatz nicht leichter machte. Eine Polizistin versuchte, der abgelehnten Asylbewerberin auf Englisch die Abläufe zu erklären. Diese lief jedoch nackt, wie sie war, zum Fenster und wollte sich rückwärts hinausfallen lassen. Es gelang der Beamtin noch, sie am Fuß zu packen und zusammen mit einem Kollegen wieder ins Zimmer zu ziehen.

Mit Zähnen und Klauen

Daraufhin leistete die Schwarze heftigsten Widerstand und biss einem Beamten in die Hand. Es mussten noch drei weitere Streifenbesatzungen zu Hilfe geholt werden, um die Frau zu bändigen. Zum Schluß waren insgesamt 17 Beamte nötig, um sie zur Räson zu bringen.

Die Ausreisepflichtige wurde gefesselt abtransportiert und kam zunächst in Abschiebehaft. Im Hintergrund liefen zu diesem Zeitpunkt schon die Vorbereitungen für die Gegenmaßnahmen: Der Polizei wurde von der abgelehnten Asylbewerberin, ihrer Rechtsanwältin und natürlich dem bayerischen Flüchtlingsrat (der bei so etwas nicht fehlen darf) vorgeworfen, unangemessen brutal gegen die arme Schwangere vorgegangen zu sein. Natürlich sprangen auch die lokalen Medien sofort auf diesen Zug. Es kam, wie es kommen musste: Am Ende des Tages konnte das Goldstück aus Sierra Leone bleiben.

Nicht einmal die geballte Staatsmacht von 17 Polizeibeamten schafft es also, eine abgelehnte Asylbewerberin aus dem Land zu schaffen. Was will man dazu noch schreiben?

Polizei vor Gericht rehabilitiert

Bleibt noch die strafrechtliche Aufarbeitung des kläglich gescheiterten Abschiebe-Versuches. Diese fand vor einigen Tagen beim Amtsgericht Deggendorf in Form einer Hauptverhandlung gegen die jetzt 22-Jährige statt. Der Tatvorwurf: Vorsätzliche Körperverletzung in mehreren Fällen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Selbstverständlich wurden auch im Rahmen der Gerichtsverhandlung wieder die bekannten Vorwürfe gegen die Polizei erhoben, sie wäre übermäßig brutal vorgegangen. Dummerweise für die Angeklagte hatten die Beamten jedoch in weiser Voraussicht den gesamten Einsatz mit einer Videokamera dokumentiert. Dem Gericht durften diese Aufnahmen – wenn auch unter Ausschluß der Öffentlichkeit – gezeigt werden. Das Ergebnis: Die Vorwürfe der Angeklagten wurden vollumfänglich widerlegt, die der Polizei hingegen bestätigt.

Die Richterin verhängte daher eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Grund für das milde Urteil war, dass der medizinische Gutachter der Angeklagten eine posttraumatische Störung mit eingeschränkter Steuerungsfähigkeit attestierte.

Fassen wir also zusammen:

  1. Siebzehn Polizeibeamte schaffen es nicht, die Abschiebung zu Ende zu bringen
  2. Mit der Legende, die Polizei wäre übermäßig brutal vorgegangen, wird Druck aufgebaut
  3. Die abgelehnte Asylbewerberin kann in Deutschland bleiben, wahrscheinlich für immer
  4. Der Staat wird möglicherweise für sie ein Leben lang aufkommen müssen und wenn es dumm läuft, gilt das auch für ihre Kinder
  5. Die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt der Staat, also der Steuerzahler
  6. Die Bewährungsstrafe geht der Verurteilten wahrscheinlich am Allerwertesten vorbei, den sie bei dem Polizeieinsatz so großzügig präsentiert hatte.

Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite oder Twitter.

Quelle: pi-news.net vom 21.06.2019 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
4 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

17 Luschen waren unfähig ein Weib einzufangen. Man fasst es nicht. Pfefferspray und der Fall wäre erledigt gewesen. Wie dumm ist Deutschland eigentlich? Schiebt sie ab und basta. Wir brauchen diese Negerweiber nicht.

schmid von Kochel
schmid von Kochel
4 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Wenn Gesetze nicht mehr greifen, mach es dann noch Sinn, ein Polizist zu sein?

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Die wird noch mehr Bälger in die Umwelt setzen. Und wir dürfen das bezahlen, diese Verblödung durchfüttern.
Abschieben die Schlampe und Ende der Diskussion.