Türkei: Verfassungsgericht erklärt Haft von Yücel für rechtswidrig

 

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Dieses Bild ging durch die Medien: Der deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel kommt am 16. Februar 2018 aus türkischer Haft frei und schließt seine Frau Dilek Mayatürk-Yücel in die Arme. In der Hand hält er einen Strauß Petersilie, den sie ihm als Zeichen ihrer Verbundenheit mitgebracht hatte. Noch immer sitzen in der Türkei mindestens 30 Journalistinnen und Journalisten wegen ihrer Arbeit im Gefängnis. (Veysel Ok / Fotos für die Pressefreiheit)
Aufrüttelnd, bewegend und nah dran am tagesaktuellen Geschehen: In diesem Jahr erscheint die 25. Edition des Buches „Fotos für die Pressefreiheit“. Dieses Bild aus dem Band ging auch durch die Medien: Deniz Yücel kommt am 16. Februar 2018 frei. (Veysel Ok / Fotos für die Pressefreiheit)

Das Verfassungsgericht in Ankara hat die Untersuchungshaft des deutschen Journalisten Yücel in der Türkei für rechtswidrig erklärt.

Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sei verletzt worden, heißt es in der im Amtsblatt des Landes veröffentlichten Entscheidung der Richter. Dem Korrespondenten der Tageszeitung „Die Welt“ wurde ein Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 3.800 Euro zugesprochen. Yücel war im Februar 2018 freigekommen. Er hatte ein Jahr in der Türkei im Gefängnis gesessen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Anklageschrift vorlag. Inzwischen läuft in Istanbul ein Prozess wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung gegen den Journalisten.

Quelle: Deutschlandfunk vom 28.06.2019 


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Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

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