Die AfD ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrer Beschwerde gegen die Bezeichnung als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gescheitert.
Der Gerichtshof wies die Beschwerde als unzulässig ab und begründete, die AfD habe die Rechtsmittel in Deutschland nicht ausgeschöpft. Inhaltlich entschieden die Straßburger Richter über die Beschwerde nicht, berichtet unter anderem die LVZ. Sie äußerten aber Zweifel, ob die Partei tatsächlich ohne ausreichenden Rechtsschutz vor deutschen Gerichten sei und verwiesen auf die spätere Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar 2019.
Das Gericht gab dem Antrag der AfD statt und das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde verpflichtet, die AfD nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ zu bezeichnen. Die Behörde hatte die Entscheidung akzeptiert und keine Rechtsmittel dagegen eingelegt. (SB)
Quelle: journalistenwatch.com vom 06.07.2019
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Haben die geglaubt die entscheiden anders? Alles die gleichen Marionetten.
Brüssel hat tausend Ausreden, wie dem Deipel seine Großmutter. Auch wenn die AfD alle Auflagen erfüllt hätte, dann nimmt es Brüssel nicht an, es bleibt unbearbeitet liegen.
Die verstehen nur die Sprache der Straße. Die eigene ausgeräumte Villa von wertvoller als Goldstücke, versetzt Berge die es bisher nicht gab.