Drogenfund bei Volker Beck – Bundestag legt Immunitätsverfahren auf Eis

Gegen Volker Beck kann noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Das hat aber nichts mit der Aufhebung der Immunität zu tun. Die ist grundsätzlich für alle Abgeordneten aufgehoben. Ein Stück zur Erklärung.

VON JOST MÜLLER-NEUHOF
Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck
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Der Grünen-Abgeordnete Volker BeckFOTO: DPA/JÖRG CARSTENSEN

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat noch immer kein grünes Licht vom Bundestag erhalten, um gegen den Grünen-Abgeordneten Volker Beck ein Verfahren wegen mutmaßlichen Drogenbesitzes einzuleiten. Der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat das Immunitätsverfahren zu dem Abgeordneten auf Eis gelegt. Das entsprechende Schreiben der Berliner Staatsanwaltschaft genüge nicht den Anforderungen, die für die Auslösung der Frist für den Beginn von Ermittlungen bestehen, hieß es am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

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Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft war ein entsprechendes Schreiben der Ermittler an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) bereits am vergangenen Donnerstag abgeschickt worden. Bis Mittwoch lag der Staatsanwaltschaft jedoch noch keine Bestätigung vor, ob der Brief im Parlament überhaupt angekommen ist.

Fehlerhaftes Schreiben

Nun sind die Staatsanwälte erst einmal gehindert, gegen den Parlamentarier zu ermitteln. Dies liegt jedoch nicht an der parlamentarischen Immunität. Diese wird zu Beginn jeder Legislaturperiode durch einen Bundestagsbeschluss für alle Abgeordneten aufgehoben. Der Bundestag genehmigt damit pauschal die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen seine Mitglieder.

Bevor Staatsanwälte ein Verfahren tatsächlich einleiten, müssen sie dem Parlamentspräsidenten aber von ihrer Absicht Mitteilung machen. Erst 48 Stunden nach Zugang dieser Mitteilung dürfen sie zur Tat schreiten. Der Bundestag bestätigt den Zugang üblicherweise mit einem so genannten Empfangsbekenntnis. Der Bundestagspräsident kann die 48-Stunden-Frist allerdings auch in Absprache mit dem Immunitätsausschuss verlängern.

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Die Polizei hatte Beck vergangene Woche bei einer Kontrolle mit 0,6 Gramm eines verbotenen Rauschmittels erwischt. Nach Medienberichten soll es sich dabei um die synthetische Droge Crystal Meth gehandelt haben. (mit dpa)

Quelle: Der Tagesspiegel vom 11.03.2016

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