War klar: Nach Gruppenvergewaltigung in Mülheim werden die Familien der Verdächtigen nicht ausgewiesen

 

#Vergewaltigung (Symbolbild: shutterstock.com/Von Tinnakorn jorruang)
 

#NRW/#Mülheim an der Ruhr –  Die Familien der mutmaßlichen Vergewaltiger-Jungen werden nicht ausgewiesen. Das teilte die Stadt Mülheim am Freitag mit. Auch die Familie des mutmaßlichen 14-jährigen Haupttäters Georgi S. darf Dank EU-Recht bleiben. „Er hat nichts Schlimmes getan“, verteidigt eine Mutter ihren mutmaßlichen Vergewaltigersohn.

Laut geltendem Recht können EU-Bürger nicht in ihr Herkunftsland ausgewiesen werden, wenn sie in einem geltenden Arbeitsverhältnis stehen, bzw. über Einkommen verfügen.

Das sei bei den Familien der jugendlichen, mutmaßlichen Vergewaltiger der Fall, so ein Sprecher der Stadt Mülheim am Freitag. Bulgarien, woher die Familien stammen gehört zur EU. Schwerkriminelle EU-Bürger können grundsätzlich zwar ausgewiesen werden, aber da es sich in dem konkreten Fall um Minderjährige handelt, die nicht ohne Eltern des Landes verwiesen werden können, können die Familien nicht einfach rückgeführt werden, heißt es weiter.

Wie der Westen berichtet, wissen die betroffenen bulgarischen Familienangehörigen genau, wie sie einer Ausweisung entgehen können: Ein Vater eines Verdächtigen sei am Donnerstag mit einem „druckfrischen“ Arbeitsvertrag bei der Stadt aufgekreuzt. In einem anderen Fall sei der 14-jährigen mutmaßliche Vergewaltiger Greogri S. bei einem Verwandten untergekommen, aber bei seinen Eltern in einer anderen Stadt gemeldet. In drei weiteren Fällen konnte ein Einkommen nachgewiesen werden. Wie der WDR berichtet, reiche hier laut EU-Recht bereits ein Mini-Job aus, um einer Ausweisung zu entgehen.

„Mein Sohn hat nichts Schlimmes getan“

Vor wenigen Tagen sollen insgesamt fünf türkischsprechende Bulgaren (12 und 14 Jahre) eine 18-Jährige in ein Waldstück gelockt haben. Dort soll die Gruppe die geistig leicht behinderte Frau zum Oralsex gezwungen haben, die junge Frau  geschlagen und brutal missbraucht haben. Abgesehen von dem 14-jährigen Georgi S. sind alle Beschuldigten aufgrund ihres Alters frei.

„Mein Sohn ist noch ein Kind, wie soll so etwas denn gehen?“, meint eine Mutter eines 12-jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers gegenüber dem Spiegel. Sie verteidigt ihren Sohn und jammert, dass es ihm seit der Tatnacht schlecht gehe und er Angst habe und ständig im Bett liege. „Ich glaube ihm, dass er nichts Schlimmes getan hat“, so die Mutter gegenüber dem Magazin. Falls sich die Vorwürfe allerdings doch bewahrheiten sollten, möchte die Mutter des Zwölfjährigen um Entschuldigung bitten.

Der Hauptverdächtige, der 14-jährige Georgi S., soll bereits vor 10 Monaten ein 14-jähriges Mädchen sexuell bedrängt haben. Nachdem der Bulgare jedoch zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre und damit strafunmündig war, wurde das Verfahren eingestellt. Wie der Westen berichtet, sei das Mädchen am Sonntag erneut von fünf Jugendlichen sexuell belästigt worden. Die Mutter macht sich um ihre Tochter massive Sorgen, da ihr Kind im letzten Jahr viermal zusammengebrochen und im Krankenhaus behandelt werden musste. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 13.07.2019 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
5 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

War doch klar dazu sind wir zu blöd.
Die haben ein „Arbeitsverhältnis“ und wenn es nur 2 Std. putzen von der Alten ist.
Dann darf man nicht abschieben. Jaja das Bubilein ist wie immer unschuldig.

Scheiss EU die uns dazu verdonnert dieses Pack hier zu lassen.

Annette
Annette
4 Jahre zuvor

Na denn, dann doch besser Bio-Deutsche hart verfolgen, wenn die GEZ auf Zahlungsrückstände pochert…
Bio-Deutsche, prima Anwärter für juristische Hochschrauberei mit Anscpruch, wenigstens hier was zu sanktionieren…

BRD, nichtstaatlich, da weiß eben keiner was Recht im Staat sein kann.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Das sind keine Bulgaren !
Entweder Zigeuner oder Türken mit bulgarischem Paß. Denn gerade im Grenzgebiet zur Türkei leben auf bulgarischer Seite Türken.