- Hier ist auch das Kasseler Verwaltungsgericht ansässig: Hessischer Verwaltungsgerichtshof. (Uwe Zucchi /dpa)
Eine geplante Demonstration von Rechtsextremen in Kassel kann vermutlich doch stattfinden.
Das Verwaltungsgericht in der hessischen Großstadt hob ein Verbot auf. Es sei nicht ersichtlich, dass von den Versammlungsteilnehmern ein aggressives Verhalten ausgehen werde, heißt es in der Begründung. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der Veranstalter statt. Die von der Partei „Die Rechte“ angemeldete Kundgebung soll am Samstag stattfinden. Die Stadt Kassel wollte sie wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verbieten. Sie kann vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Im Landkreis Kassel war am 2. Juni Regierungspräsident Lübcke mutmaßlich von einem Rechtsextremen ermordet worden.
AZ: 6 L 1806/19.KS
Quelle: Deutschlandfunk vom 17.07.2019
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