Die AfD-Sachsen scheitert mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl.
Das teilt das Bundesverfassungsgericht mit. Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs steht aber noch aus. (SB)
Quelle: journalistenwatch.com vom 24.07.2019
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Das war vorherzusehen…das der Westen den Osten unterbuttert !
Dazu das Ansinnen der ,,Schönen( IRREN) Manu“…Klimakosten…
Es hilft nur noch ein Volksaufstand !!!
Das Richtertum nenne ich mal ausgezeichnet politisch NEUTRAL…
Verfassungsbeschwerde? Über welche Verfassung wurde sich beschwert?
Die lieben den sarkastischen Witz an und in der Sache. Eine juristische Person kann sich nicht beschweren. Eine Demokratie würde in jeder Weise um eine Volksabstimmung bei Problemen betteln, um die Demokratie zu beweisen. DIE tun das Gegenteil.
Das war schon vornherein klar, dass das Gericht denen nicht recht gibt.
Unsere Justiz ist eine Lachplatte.
Die fürchten eine Volksabstimmung wie der Teufel das Weihwasser !