Innenministerium: Rechtsextreme bedrohen politische Gegner

Ein bewaffneter Polizist läuft auf das Gelände des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, der für das Ermittlungsverfahren im Mordfall Lübcke zuständig ist, aufgenommen am 27.06.2019.  (picture alliance/Silas Stein/dpa)
Ermittlungen im Fall Lübcke: Auch der ermordete hessische Regierungspräsident Lübcke stand auf Listen von Rechtsextremen (picture alliance/Silas Stein/dpa)

Für Personen, die gegen Rechtsextremismus kämpfen, steigt nach Einschätzung des Innenministeriums das Risiko, von politischen Gegnern ausgeforscht und im Internet angeprangert zu werden.

Ein Sprecher nahm damit indirekt Stellung zu der aktuellen Diskussion über die sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremen. Deren Ziel sei vor allem, Angst zu schüren und Verunsicherung zu verbreiten, hieß es weiter. Die Veröffentlichung von Namen angeblicher politischer Gegner sei inzwischen gängige Praxis.

Nach einem Bericht des ARD-Magazins „Fakt“ geht die Polizei je nach Bundesland sehr unterschiedlich mit den Listen um. Betroffene werden nicht überall informiert. Das Magazin hatte anhand einer offenkundig von Rechtsextremen im Internet veröffentlichten Liste mit rund 200 Namen nach dem Vorgehen der Polizei in den einzelnen Bundesländern gefragt.

Quelle: Deutschlandfunk vom 25.07.2019 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Schlaf schön Innenministerium. dpa liest weiter in der Kugel. Das Risiko seit Ihr für uns.

Im Netz gefunden Auszug
#Der Mitdenker:
Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen ! Innerhalb nur eines Jahres wurden rd. 50.000 Deutsche bereichert – also beraubt, getreten, vergewaltigt, ermordet, geschlagen, an- oder totgestochen usw. – da sagen wir doch: Danke Merkel, all die Familien, die es betrifft, liegen ihnen zu Füßen. Das ist umgerechnet eine Deutsche Kleinstadt, die all das Leid erfahren hat. Diese Menschen sind jetzt tot, oder haben Narben, nur noch ein Auge, können nur unter Schmerzen gehen, haben den Nächsten verloren usw. usw. DAS IST ZUM KOTZEN ! Sorry, liebe Leser, aber ich bin gerade dabei, meinem Satz 1 zu folgen und ich merke, wie es in mir kocht#
Im Netz gefunden
Auszug Ende

gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor

Ich musste mal zeitig aufstehen ….und siehe da…vorläufiges Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtes: „Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung dieser Listenplätze ist nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.“ AfD darf jetzt mit der Hälftr der Kandidaten(30) antreten….Nächster Gerichtstermin 16. August…es gibt noch viel zu tun. Die Systemmedien werden sich die nächsten Tage das Maul zerreißen….und auch nicht vor einer Diffamierung des Gerichtes zurückschrecken.