BGH: Böhmermanns „Schmähgedicht“ gegen Erdogan bleibt teilweise verboten

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und ZDF-Moderator Jan Böhmermann in verschiedenen Aufnahmen nebeneinander. (dpa / Robert Ghement)
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und ZDF-Moderator Jan Böhmermann. (dpa / Robert Ghement)

Ein Großteil des Gedichts „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt verboten.

Böhmermann scheiterte mit seiner Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof. Die Teile des Gedichtes, die schwere herabsetzende und sexuell anzügliche Bemerkungen enthalten, dürfen weiterhin nicht wiederholt werden. Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg rechtskräftig.

Böhmermann hatte das Gedicht Im März 2016 in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royal“ vorgelesen. Darin wurde der türkische Präsident unter anderem mit Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Erdogan wehrte sich erfolgreich dagegen – scheiterte aber mit dem Antrag, das Gedicht komplett verbieten zu lassen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 31.07.2019 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
2 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor

Böhmermann…..sollte es mal mit ARBEITEN versuchen….