#Amazon will die neue #Digitalsteuer in #Frankreich an seine #Kunden weitergeben.
Der Online-Händler begründete diesen Schritt damit, dass bereits jetzt nur geringe Margen möglich seien. Dieser Schritt könne vor allem kleinen französischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb Nachteile bringen.
Frankreich will künftig eine Digitalsteuer von drei Prozent erheben. Dies zielt vor allem auf große Internet-Konzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon ab. Die Konzerne stehen in der Kritik, weil sie insgesamt kaum Steuern zahlen. US-Präsident Trump hat bereits mit Konsequenzen gedroht und erwägt Sonderzölle auf Wein: Das Vorgehen Frankreichs richtet sich aus seiner Sicht gegen amerikanische Unternehmen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 03.08.2019
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Das erinnert mich an den Schaukampf zwischen BVerfG und Rossmann/Sixt wegen Rundfunkbeitrag. Kosten werden in der Regel an den Kunden weitergegeben.
Und wer die Leitsätz richtig liest wird erkennen, dass sogar das BVerfG eine „Luftnummer“ zusammenargumentiert hat.
Doch was will man machen, wenn sich die Rechtsaufklärer immer noch an ihrem positiven Rechte festklammern, wie an Mutter’s Rockzipfel.
Also der kleine Händler als Steuerzahler geht nun in die Doppelbesteuerung !
Wacht endlich auf und lernt zu rechnen.