Vergewaltiger und Drogendealer gegen straffrei aus – doch gegen Facebook-Hetzer greift die Justiz natürlich hart durch

 

Polizeieinsatz gegen Nafris (Bild:Imago)
 

Deggendorf – Wie blind Justitia ist, wie sehr mit zweierlei Maß gemessen wird in diesem bundesdeutschen Rechtsstaat, das verdeutlichte vergangene Woche eine Meldung des „Bayerischen Rundfunks“ aus gegebenem Anlass: Fast 100 rechtskräftige Verurteilungen wurden in Deggendorf wegen „Hassrede“ ausgesprochen – allesamt wegen Kommentaren unter einer Facebookseite der dortigen AfD vor zwei Jahren. 257 Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft eingeleitet, nur 56 wurden eingestellt und über 100 laufen noch. Eine traumhafte Verfolgungsquote: Diese Härte der Strafverfolgung steht in eklatantem Widerspruch zur laschen Kopf-in-den-Sand-Justiz nach den Kölner Silvesterkrawallen 2015, bei denen es 1000 Strafanzeigen gegeben hatte – die in gerade einmal drei Verurteilungen mündeten.

 

Wenn tausende junge Frauen befummelt, begrapscht, belästigt oder gar vergewaltigt werden von Neubürgern, von denen der Staat zumeist nicht einmal Identität, Herkunft und Alter kennt, dann bleibt am Ende nichts außer Schulterzucken: Da lässt sich eben nichts machen; sofern Videoaufnahmen vorlagen, lassen sich durch sie nicht die Personen ermitteln. Und wenn durch Zeugenaussagen Personen identifiziert werden, sind sie unter ihrer gemeldeten Aufenthaltsadresse – sofern vorhanden – nicht anzutreffen. So lief es im Fall der berüchtigten Kölner Silvesternacht vor knapp vier Jahren. Außerdem, was sind schon Vergewaltigung und sexuelle Belästigung? Faktische Bagatelldelikte in Merkeldeutschland. Dadurch erklärt sich am Ende, dass – wie sogar die „Zeit“ im März berichtete – gerade einmal drei – und noch dazu sehr milde Urteile – bei über 1.000 Strafverfahren gesprochen wurden. Es entspricht einer Penalitätsquote von schlappen 3 Promille.

 

Nafris werden verschont, dafür harte Kante gegen deutsche Wohnzimmer-Hetzer

Ganz anders sieht es aus, wenn der Staat durchgreift (und in der Tat, er kann durchaus durchgreifen, denn wo ein Wille ist, ist auch ein Weg): Sobald die Täter Deutsche sind, ihre Meldeadresse, Steuernummer, Sozialversicherungsnummer und Arbeitsplatz bekannt sind, und wenn sie ihre Straftaten dann sogar unter feststellbaren IP-Adressen oder sogar mit Klarnamen begehen – alles im Zustand emotionaler Erregung getätigte Aussagedelikte, aber eben Straftaten -, dann statuieren deutsche Strafverfolgungsbehörden gnadenlose Exempel. Mit einer Penalitätsrate von absehbar 70 Prozent und das bei Delikten, die weit schärfer verfolgt werden als Sexualstraftaten („Volksverhetzung“, Hassrede usw.) zeigt die Justiz, wo die Prioritäten liegen und wo man in Deutschland keinen Spaß versteht. Ganz anders als bei den Kölner Nafri-Fummel- und „Ficki-Ficki-„Antanzparties; da verstand man offenbar jede Menge Spaß.

Um keine Missverständnis aufkommen zu lassen: Viele der Einträge unter der Deggendorfer AfD-Facebookseite waren widerliche, primitive Ausfälle und verbaler Dreck. Es ist richtig und wichtig, dass hier strafrechtlich ermittelt und gestraft wird – übrigens ganz unabhängig vom Maas’schen „Netzwerkdurchsuchungsgesetz“. ABER: Man muss den Kontext sehen. In der fraglichen Kommentarspalte hatte sich damals der Zorn über eine von linken Organisationen veranstaltete „Demonstration gegen Abschiebungen und schlechte Verpflegung“ entladen, die Ende 2017 in Deggendorf stattgefunden hatte. Hierbei waren hauptsächlich Asylbewerber aus Deggendorf auf die Straße gegangen, und es war prompt zu Auseinandersetzungen mit verständnislosen Bürgern gekommen, die sich insbesondere am Widerstand gegen gerichtlich angeordnete Abschiebungen entzündet hatten. Viele Deggendorfer empfanden das Verhalten der afrikanischen Flüchtlinge als unverschämt, undankbar und anmaßend. Die AfD-Kommentarseite diente damals als „Ventil“ für den Zorn – wobei sich etliche User unbestreitbar völlig im Ton vergriffen und sogar reale Hass-Postings hinterlassen wurden („Lauter schwarze Karnickel“, „Ist etwa Jagdsaison?“, „Undankbare Kanalratten“, „Widerlich, diese Halbaffen„).

Gleiches Recht für alle?

Abstoßende, auch strafbare Bemerkungen alles, ohne Zweifel – aber die Frage stellt sich, ob diese juristisch dermaßen drastisch (mit Geldstrafen und Tagessätzen bis zu 90 Tagen) geahndet werden müssen, wenn als Ergebnis hunderter zeitgleich laufender Ermittungsverfahren unzählige angebliche Schutzsuchende straffrei ausgehen, obwohl sie Frauen und Mädchen wie Freibild behandelt und sexuell erniedrigt haben. Oder wenn sogar Schwerkriminelle unbescholten davonkommen – wie aktuell in Brandenburg geschehen („rbb“ berichtete über den Fall), wo jetzt ein Drogendealer, der im Januar mit 60 Kilo Heroin aufgegriffen worden war, ohne Prozess aus der Haft entlassen wurde (der Fall droht inzwischen zum Justizskandal zu werden, wie der „Tagesspiegel“ gestern schrieb).

Natürlich darf es keine Gleichheit im Unrecht geben . Doch derartige Unverhältnismäßigkeiten haben das Potenzial, das Vertrauen in die Justiz weiter zu untergraben und irgendwann einen fatalen, womöglich unkontrollierbaren Volkszorn auszulösen. Der Staat soll klare Kante zeigen – dann aber gegen alle, nicht nur gegen das eigene Volk. (DM)

Quelle: journalistenwatch.com vom 14.08.2019 


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gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor

Deutschland im Jahre 30 nach der Einverleibung der DDR.

Annette
Annette
4 Jahre zuvor

Die Polizeifirma, macht sie einen großen BOGEN um Clanverbrecher?
Die Polizeifirma kann ganz prima Bio-Deutsche auf geringste Widrigkeiten hinweisen…

Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Verlasst euch drauf diese Justiz wird ihr blaues Wunder noch erleben.
Spätestens wenn Teutonicus aufwacht.