Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage zurückgewiesen, mit der die Mutter eines Mädchens erreichen wollte, dass ihre Tochter in einen Knabenchor aufgenommen wird.
Die Richter entschieden, mit Blick auf den spezifischen Klang eines reinen Knabenchores sei es rechtens gewesen, dem Mädchen die Aufnahme zu verweigern. Dabei gehe das Recht auf Kunstfreiheit dem Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles ließ das Gericht die Berufung zur nächsten Instanz zu.
In der Klage ging es um den Berliner Staats- und Domchor der Universität der Künste.
(VG 3 K 113.19)
Quelle: Deutschlandfunk vom 16.08.2019
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Es heisst nicht umsonst Knabenchor……
Die Alte hat ne Meise.