Neuer Anschlag auf die Privatsphäre: VS-Spitzel sollen künftig in Privatwohnungen eindringen dürfen

 

21. August 2019

Neuer Anschlag auf die Privatsphäre: VS-Spitzel sollen künftig in Privatwohnungen eindringen dürfen

NATIONAL

Berlin. Das ist dreist: der sogenannte „Verfassungsschutz“ (Deutschland hat bekanntlich gar keine Verfassung) soll nach einem Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium schon bald noch viel mehr dürfen – zum Beispiel sich Zutritt zu Privatwohnungen verschaffen, um dort etwa Überwachungssoftware auf IT-Geräte aufzuspielen.

Weil der VS keine polizeilichen Befugnisse hat, ging das bisher nicht. Allerdings verletzte der Staat auch in der Vergangenheit bereits massiv die grundgesetzlich verbriefte Unverletztlichkeit der Wohnung, indem er sich mit den umstrittenen „Bundestrojanern“ Zugang zu den Computern der Bürger verschafft und dort nach Verbotenem späht. Das soll jetzt, wenn es nach dem Bundesinnenministerium geht, legalisiert werden. Und weil der Staat ja ohnehin schon die Computer seiner Bürger ausspionieren darf, sollen die Schlapphüte künftig auch gleich real in Privatwohnungen eindringen dürfen, um dort ihrer Arbeit nachzugehen.

Eigentlich sollte das sogenannte Gesetz zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechtes“ nur einer Flurbereinigung in Sachen VS-Kompetenzen dienen. Besonders dafür interessiert hat sich bisher offenbar niemand, denn der 41seitige Gesetzentwurf liegt schon seit März vor. Erst jetzt, bezeichnenderweise in der parlamentarischen Sommerpause, spricht sich offenbar herum, welche Brisanz in ihm steckt.

Noch gibt es Widerspruch gegen die neuerliche Kompetenzerweiterung für die Schlapphüte. Der an der Polizeihochschule Brandenburg lehrende Rechtsprofessor Fredrik Roggan etwa ruft in Erinnerung, daß das Grundgesetz nach wie vor die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiere. Dazu stehe in Widerspruch, wenn Verfassungsschützer künftig ohne richterlichen Beschluß in Wohnungen eindringen könnten, um Überwachungssoftware auf Smartphones oder Computer aufzuspielen.

Die Erfahrung lehrt allerdings, daß solche Expertenurteile meist Rückzugsgefechte sind – am Ende könnte sich auch diesmal Orwells „großer Bruder“ durchsetzen. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 21.08.2019 


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Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Es kommt die totale Überwachung. Wetten ?

Alexander Berg
4 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Aber nur für die, die was zu verbergen haben… 😀

gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor

Was will man von einer Hure (Politik) auch verlangen