Herkunft von Tätern – DJV: „Nennung ethnischer Zugehörigkeit sollte Ausnahme bleiben“

Frank Überall, Bundesvorsitzender des DJV (Deutscher Journalisten Verband), aufgenommen 26.04.2016 in der Bundesgeschäftsstelle der Interessenvertretung der Journalisten in Berlin (Michael Kappeler/dpa)
DJV-Vorsitzender Frank Überall (Michael Kappeler/dpa)

Die Herkunftsbezeichnung von mutmaßlichen Tätern und Verdächtigen in den Medien sollte nach Auffassung des Deutschen Journalistenverbandes weiterhin die Ausnahme bleiben.

Der DJV-Vorsitzende Überall verwies auf den entsprechenden Pressekodex, in dem es heißt, die ethnische Herkunft solle in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse. Der Journalistenverband wies damit die Anregung des nordrhein-westfälischen Integrationsministers Stamp zurück, der vorgeschlagen hatte, die ethnische Herkunft mutmaßlicher Täter immer zu nennen, um so Spekulationen von Internet-Nutzern in den Kommentarspalten vorzubeugen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 19.08.2019 


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Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Doch die gehören genannt. Wenn ein Deutscher eine Straftat begeht wird das von den Medien breitgetreten bis zum geht nicht mehr. Beim Gesindel halten alle die Schnauze.
So gehts nicht. Das Volk sollte schon wissen welche Ethnie hinter einer Tat steckt.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Warum wird das noch umschrieben? Täterschutz vor Opferschutz versteht jeder.