Mit dem 1. September gelten Gesetzesänderungen für Patientinnen und Patienten sowie Mediziner.
Unter anderem gibt es jetzt finanzielle Anreize für die Ärztinnen und Ärzte, die Kassenpatienten schneller bei einem Facharzt unterbringen. Ein Hausarzt bekommt 10 Euro extra, wenn er bei einer Überweisung direkt für einen Termin sorgt. Bestimmte Fachärzte, wie Augenärzte, Gynäkologen oder HNO-Ärzte müssen außerdem ab sofort pro Woche mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde anbieten.
Quelle: Deutschlandfunk vom 01.09.2019
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