Deutschland: Bundesregierung arbeitet weiterhin für die Alliierten und gegen die Interessen der deutschen Völker

BPK: Bundesregierung hat kein Interesse an Streichung der Feindstaatenklausel aus UN-Charta

BPK: Bundesregierung hat kein Interesse an Streichung der Feindstaatenklausel aus UN-Charta
Bundespressekonferenz: Bundesregierung hat kein Interesse an Streichung der Feindstaatenklausel aus der UN-Charta

Die Feindstaatenklauseln besagen, dass gegen Feindstaaten des 2. Weltkrieges (Deutschland und Japan) Zwangsmaßnahmen verhängt werden können, wenn diese „eine aggressive Politik“ verfolgen. Die Klauseln sind noch immer Teil der geltenden UN-Charta. RT fragt auf der BPK nach.

Die sogenannten „Feindstaatenklauseln“ wurden 1945 als Übergangsregelungen in die UN-Satzung aufgenommen. Mit den Klauseln sollte unter anderem dem Sicherheitsbedürfnis der Siegermächte gegenüber den Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges – insbesondere auch gegenüber Deutschland – Rechnung getragen werden.

Ein öffentlich zugängliches Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (WD) führt unter dem Titel „Überleitungsvertrag und Feindstaatenklauseln im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland“ diesbezüglich aus:

Innerhalb der Völkerrechtswissenschaft werden die „Feindstaatenklauseln“ als „obsolet“ angesehen. Dabei ist umstritten, ob die Klauseln dadurch gegenstandslos geworden sind, dass die ehemaligen Feindstaaten mit der Zeit sämtlich den Vereinten Nationen beigetreten sind und dadurch ihren Status als „Feindstaat“ verloren haben oder ob der Aussagegehalt der beiden Normen nach dem Beitritt eines ehemaligen „Feindstaates“ zu den Vereinten Nationen von den Grundsätzen der souveränen Gleichheit gem. Art. 2 Nr. 1 und des allgemeinen Gewaltverbots gem. Art. 2 Nr. 4 der Satzung überlagert wird. Einigkeit besteht im Ergebnis, dass die Klauseln heute keinen Regelungsgehalt mehr aufweisen und aus der Satzung der Vereinten Nationen zu streichen sind.

Auch die 60. Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte auf ihrer Regierungskonferenz vom 14. bis 16. September 2005 im Abschlussdokument die Streichung der „Feindstaatenklauseln“ gefordert. Angesichts der von den Wissenschaftlichen Diensten dargelegten Einhelligkeit unter Völkerrechtlern, dass die Artikel 53 und 107 sowie ein Halbsatz im Artikel 77 aus der Charta der Vereinten Nationen gestrichen werden sollten, fragte RT-Redakteur Florian Warweg auf der Bundespressekonferenz, ob die Bundesregierung Initiativen unternommen hat, um auf der 74. UN-Vollversammlung, die am 17. September 2019 beginnen wird, die entsprechenden Klauseln streichen zu lassen. Die Antwort der Bundesregierung besticht durch das zum Ausdruck gebrachte absolute Desinteresse an solchen völkerrechtlichen Erwägungen:

Quelle: Russia Today (RT) vom 09.09.2019 – Überschrift geändert Redaktion staseve


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Es geht immer darum die depperten Deitschen unter Druck zu halten und ja nicht aus der Kriegsgefangenschaft lassen! Nur Schaden erhalten oder alles nutzen was den Schaden erhöht. Dar Bruttosozialprodukt der depperten Deitschen in der Welt verteilen!

Deutsche Helden müsste die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen. (Quelle: Frankfurter Linkspostille Pflasterstrand, 1982)

Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Erwartet irgendjemand von diesen Volksverrätern was anderes ?

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Wenn die Feindstaatenklausel aufgehoben würde, wäre das Ende der Treuhandfirma eingeleitet.
Natürlich wollen das diese Parasiten nicht !
Denn wenn der Weg frei ist zur Staatlichkeit, verlieren diese Nichtsnutze die Daseinsberechtigung. Die klammern sich an jeden Strohhalm und arbeiten vermutlich auch mit Bestechung. Das Finanzsystem muß erst brechen, dann erst wird ihnen die Macht entzogen.