Terror: Innenminister fordert Einsatz der Bundeswehr im Inland

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Der Innenminister des Saarlands fordert den raschen Einsatz der Bundeswehr im Inland. Gegen Bomben und Kriegswaffen, wie sie von Terroristen verwendet werden, sei die Polizei machtlos. Das Grundgesetz verbietet den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon, mit Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (beide CDU). (Foto: dpa)

Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon, mit Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (beide CDU). (Foto: dpa)

In Belgien gab es auch vor den Anschlägen eine starke Präsenz des Militärs, hier Soldaten am 23. März 2016 in Brüssel. Die deutschen Innenminister wollen dies auch für Deutschland. (Foto: dpa)

In Belgien gab es auch vor den Anschlägen eine starke Präsenz des Militärs, hier Soldaten am 23. März 2016 in Brüssel. Die deutschen Innenminister wollen dies auch für Deutschland. (Foto: dpa)

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Nach den Anschlägen in Brüssel wollen die Innenminister in Deutschland über den Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Inland beraten. Dies kündigte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der saarländische Ressortchef Klaus Bouillon, in einem Interview des Magazins Focus an. „Wir müssen auch die Bundeswehr im Inneren schnell einsetzen können“, sagte der CDU-Politiker. Dies könne als „Amtshilfe für die Polizei, auf Antrag des Bundesinnenministers“ geschehen. Er kenne die rechtliche Problematik. Aber Sicherheit gehe vor. Das Grundgesetz verbietet bisher einen Einsatz von Soldaten an den Grenzen oder im Innern.

„Wir reden über terroristische Gefahren“, sagte Bouillon. „Wo mit Bomben und Kriegswaffen agiert wird, stößt unsere Polizei schnell an ihre Grenzen.“ Daher werde bei der nächsten Innenministerkonferenz im Juni auch über den Einsatz der Bundeswehr im Innern gesprochen.

Laut Grundgesetz darf die Bundeswehr abseits eines Verteidigungsfalles nur als äußerste Ausnahme innerhalb Deutschlands eingesetzt werden. So kann eine Landesregierung die Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe um Unterstützung bitten, wenn bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall die Polizei mit der Lage überfordert wäre. Die Bundesregierung kann die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei einsetzen, wenn von einem Katastrophenfall mehr als ein Land betroffen ist. Darüber hinaus kann die Bundesregierung die Streitkräfte im Landesinnern nur dann in den Einsatz schicken, wenn eine Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes droht.

In Tschechien hat die Regierung die Armee bereits im Kampf gegen den Terror aktiviert.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 26.03.2016

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Ulrike
Ulrike
8 Jahre zuvor

Es wird höchste Zeit dass das Gesetzt geändert wird. Wir werden die Bundeswehr brauchen wenn die Musels auf uns losgehen – dauert nicht mehr lange wenn die Politik so weitermacht. Nur will das keiner sehen und die die es sehen werden als Rechtsradikale diffamiert.