Thüringen: Einstufung der AfD als „Prüffall“ – Verfassungsgerichtshof entscheidet erst nach Wahl über Rechtmäßigkeit

Das Logo der Alternative für Deutschland (AfD) ist am 10.09.2016 in Rendsburg (Schleswig-Holstein) auf dem Landesparteitag der AfD auf Parteibroschüren zu sehen. (picture alliance / dpa / Markus Scholz)

Das Logo der AfD (picture alliance / dpa / Markus Scholz)

In Thüringen fällt erst nach der Landtagswahl das Urteil, ob der Verfassungsschutz die AfD öffentlich zum „Prüffall“ erklären durfte.

Der Vorsitzende Richter am thüringischen Verfassungsgerichtshof kündigte die Entscheidung für den 20. November an – dreieinhalb Wochen nach der Wahl. Der Gerichtshof hatte heute mehrere Stunden lang Landesinnenminister Maier und den Präsidenten des thüringischen Verfassungsschutzes, Kramer, angehört. Sie hatten die AfD im September vergangenen Jahres zum „Prüffall“ erklärt. Das ist eine Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung wegen extremistischer Tendenzen.

Die Landes-AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.

Quelle: Deutschlandfunk vom 11.09.2019 


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