In Thüringen fällt erst nach der Landtagswahl das Urteil, ob der Verfassungsschutz die AfD öffentlich zum „Prüffall“ erklären durfte.
Der Vorsitzende Richter am thüringischen Verfassungsgerichtshof kündigte die Entscheidung für den 20. November an – dreieinhalb Wochen nach der Wahl. Der Gerichtshof hatte heute mehrere Stunden lang Landesinnenminister Maier und den Präsidenten des thüringischen Verfassungsschutzes, Kramer, angehört. Sie hatten die AfD im September vergangenen Jahres zum „Prüffall“ erklärt. Das ist eine Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung wegen extremistischer Tendenzen.
Die Landes-AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.
Quelle: Deutschlandfunk vom 11.09.2019
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