Prozeßbeobachter gesucht am 04.04.2016 um 15 Uhr am Amtsgericht Würzburg

Würzburg – Am Amtsgericht Würzburg wird am 4. April 2016 um 15 Uhr der Prozeß gegen Sabrina Dollhopf verhandelt. Es geht um das angebliche Überfahren einer Lichtanzeigenanlage bei rot. Nachfolgend die Ladung:

Screenshot (315)

Der Bußgeldbescheid wurde zurückgewiesen, dann kam die Ladung zu einer nichtbestellten und nichtrechtsgültigen Verhandlung.

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Der Richter wurde zur Legitimation und Beantwortung einiger Fragen aufgefordert. Eine Antwort erhielt Sabrina Dollhopf bis heute nicht. Man schweigt! Sie hat daraufhin dem Richter mitgeteilt dass zur Verhandlung Prozessbeobachter anwesend sein werden.

Sabrina Dollhopf bittet um Unterstützung durch Prozeßbeobachter!

Wir haben heute nochmal die rechtliche Problematik zusammengefasst, warum in der Bundesrepublik wichtige Gesetze nicht mehr gelten:

Jedes Gesetz muss einen Geltungsbereich haben, sonst gilt es nicht. Diese wichtige Regel ist ausnahmslos, das hat das Bundesverwaltungsgericht eindeutig festgelegt.

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.  Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

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Fakt ist das die wichtigsten Gesetze haben keinen Geltungsbereich, diese Geltungsbereiche wurden gestrichen. Alle Gesetze die erlassen, geändert oder aufgehoben werden, werden in Bundesgesetzblättern (BGBl) veröffentlicht.

Das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO) gehören unter vielen anderen dazu:

Die Strafprozessordnung StPO

Die Strafprozessordnung ist komplett ungülig, denn im Einführungsgesetz der StPo ist der Paragraf 1 durch das Bundesgesetzblatt von 2006 Teil I Nr.18 S 866ff. vom 24.04.2006 im Artikel 67 aufgehoben worden. Dort stand bis 2006:

Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.

Die Zivilprozessordnung ZPO

Die Zivilprozessordnung ist ebenfalls komplett ungültig, hier stand genau das gleiche im EGZPO §1 drin.

Die Zivilprozeßordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft.

Durch das Bundesgesetzblatt von 2006 Teil I Nr.18 S 866ff. vom 24.04.2006 wurde genauso im Artikel 49 der Geltungsbereich aufgehoben.

Das Gerichtsverfassungsgesetz GVG

Das GVG ist ebenfalls ungültig, es hatte vor dem 25.04.2006 den Paragrafen 1 des Einführungsgesetzes wo folgendes stand:

Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfang des Reichs an einem durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats festzusetzenden Tage, spätestens am 1. Oktober 1879, gleichzeitig mit der in § 2 des Einführungsgesetzes der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Gebührenordnung in Kraft.

Seit dem Bundesgesetzblatt von 2006 Teil I Nr.18 S 866 ff. vom 24.04.2006 ist der Artikel 1 des EGGVG aufgehoben worden.

Jetzt ist der Artikel aufgehoben worden, damit ist das GVG, die ZPO und die StPO nirgendwo gültig. Diese Gesetze existieren zwar noch, aber können ohne Geltungsbereich nicht angewendet werden. Wenn ein ungültiges Gesetz angewendet wird, dann nennt man das Rechtsbeugung.

Auch sind alle Gesetze seit dem 06.05.1956 spätestens seit dem 25.07.2012 staatlich und völkerrechtlich nicht mehr gültig.


Am 25.07.2012 stellte das Bundesverfassungsgericht (2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11) fest, dass das Wahlgesetz zum deutschen Bundestag verfassungswidrig ist!

Somit hat seit diesem Zeitpunkt 06.05.1956 ein in seiner Zusammensetzung nichtig gewählter und zustandegekommener Bundestag Gesetze beschlossen. Alle diese Gesetze die seit diesem Zeitpunkt geschlossen oder verändert wurden sind völkerrechtlich nichtig und rechtsunwirksam.

Gemäß § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind alle Behörden und Gerichte daran gebunden:

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG)
§ 31

(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. 

In einem vergleichbaren Fall hat das Französische Restitutionsgericht am 06.05.1947 alle Gesetze der Nationalsozialisten ab dem 05.03.1933 aufgehoben:

Das Urteil erging im Zusammenhang mit der Straffreiheitsverordnung (StrFVO) im Rechtsfall Heinrich Tillessen:

Bemerkenswert war die im Hinblick auf die Rechtsgültigkeit der StrFVO im Urteil getroffene und dort „für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen“ bindende Feststellung des Gerichts, „dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt“ und „dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21. März 1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.“

Diese Tribunal-Entscheidung, sie ist im Staatsarchiv in Freiburg in den damaligen Amtssprachen französisch, englisch und deutsch archiviert, ist darüber hinaus bis heute für alle bundesdeutschen Behörden und Gerichte sowie den Gesetzgeber gemäß Art.4 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 bindend, denn es machte seine geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe allgemeingültig. Zitat auszugsweise:

„Aus all diesen Gründen erlässt das Tribunal Général als oberste Instanz folgendes Urteil (Journal Officiel 1947, S. 605–635.): Das vorerwähnte Urteil wird infolgedessen aufgehoben unter besonderer Betonung, dass die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend sind.“

Aus all diesen Gründen sind alle Verfahren die sich auf nichtgültige Gesetze stützen völkerrechtswidrig. Wer dennoch weitermacht mit den ungültigen und völkerrechtswidrigen Gesetzen ist ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof nach dem Statut of Rome.

Außerdem braucht nach dem gültigen Besatzungsrecht jeder Richter eine Legitimation der Alliierten (Shaef-Gesetz-Nr. 2 Artikel V Ziff. 9)

Kopp Verlag


Quelle: Nachrichtenagentur ADN

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Ein Reichdeutscher
Ein Reichdeutscher
8 Jahre zuvor

Alles richtig was dort steht, nur die brechen hier jedes Recht und haben letztendlich die Waffen und Zellen. Am besten ist es, sich garnicht auf solche Spielchen einlassen. Alles zurück schicken mit Annahme verweigert. Wird der Brief gelb, auch diesen ungeöffnet zurück schicken mit „Zurückweisung lt. Bundesgesetz 1068 vom 11.6.1990″ für Berliner, für alle anderen Zurückweisung lt. Bundesgesetz 1386 vom 8.10.1990“. Ungeöffnet heisst man hat keine Kenntnis vom Inhalt, ist somit auch nicht im Vertrag und hat sich auf die ihre Spielchen nicht eingelassen. Jeder sollte auch mal über das Nazi „DEUTSCH“ in seinem Ausweis nach denken.
Richtiger anderer Ausweis kann auch was bewirken. Jeder Richter und Staatsanwalt der BRD hat hier den gelben Schein. Annsonsten dürfte er den Beruf nicht ausüben. Heisst jeder der einem Richter der BRD gegenüber steht, sollte mal nach denken wer oder was steht oder sitzt mir da eigentlich gegenüber. Eine Person die sich für die deutsche Staatsanghörigkeit vom 5.2.1934 entschieden hat. Nicht mehr und nicht weniger. Was das für ein Datum ist, denke ich weiß auch jeder.

Karl
Karl
8 Jahre zuvor

Hallo, ich habe damit im Selbststudium Erfahrung. In der „Ladung“ die mir das Amtsgericht schickte, wurde gegen mich ein Verfahren „aus der Luft“ eröffnet ohne Bezug auf das Aktenzeichen des Bußgeldbescheides in der Ladung zu nennen. Ich denke, dass das bei Ihnen hier genau so ist. Ich habe mich damals per Telefax für die Einladung bedankt und gesagt, dass ich nicht weis um was es gehen soll und zum Termin keine Zeit habe. Das hat dort aber niemanden interessiert. Die Verhandlung fand auch ohne mich statt. Das Bußgeld wurde für rechtens befunden. Als ich nicht gezahlt habe bin ich dann, da ich selbständiger Unternehmer bin, über das Finanzamt mit deren Vollstreckungsstelle und persönlichem Besuch des „Beamten“ zur Kasse gebeten worden. Die Strecke (Besuch des Trachtenvereins, Bescheide, Ladungen, Pfändung etc. war lang und hängt jetzt als „Trophäe“ bei mir im Büro. Erkenntnis ist, die Rechtsverstöße der sogenannten „staatlichen Behörden“ ist lang und enthält schwerwiegende Rechtsverstöße der eigenen „Hausordnung“ es demaskiert unseren angeblich vorhandenen Rechtsstaat völlig. Ich wünsche viel Erfolg. Aber man negiert seitens der Justiz einfach alles und bekommt auf unangenehme Fragen einfach keine Antwort. So einfach geht das. In unserem Rechtskreis hat Gegenwehr auf diese Weise keine Chance auf Erfolg. Man kann damit nur unwissende aufwecken. Was natürlich auch wichtig ist.

Karll
Karll
7 Jahre zuvor

Ich hab das Zitat in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts so gar nicht gefunden. Das steht da ja ganz anders drin. Da geht es ja um eine Landschaftsschutzverordnung. Dass da mit falschen Zitaten argumentiert wird, finde ich irgenwie komisch.

Und das mit der Aufhebung der Einführungsgesetze versteh ich auch nicht. Nur weil man das Huhn schlachtet, verschwindet doch das Ei nicht, das das Huhn gelegt hat. Müsste man nicht erst ausdrücklich das Ei essen?

Und das Bundesverfassungsgericht hat in dem genannten Urteil 2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11 doch nur festgestellt, dass die Änderung des Wahlgesetzes vom 25.11.2011 verfassungswidrig sind. Wie können dann die Wahlen seit 1956 keine Gültigkeit haben?

Also irgenwie überzeugt mich das nicht besonders. Die Argumentation hat doch erhebliche Lücken.

Ein Reichsdeutscher
Ein Reichsdeutscher
7 Jahre zuvor
Reply to  Karll

Entweder biste ein System Troll oder halt nicht sehr gebildet.
Die orginal Urteilsbegründung zum Bundesverwaltungsgerichts Urteil von 1964 kennen nur einige wenige. Es gibt ihn nicht im Netz. Da aber auf einer Seite wo man Urteile im Original nach lesen kann, dieses Aktenzeichen in anderen Urteilen genannt wird, wenn es um den Geltungsbereich geht, ist auf jeden Fall ein gültiges und auch vorhandenes Urteil. Man kann es auch als Grundsatzurteil bezeichenen. Denn die anderen Urteile, die sich auf dieses Aktenzeichen beziehen sind viele über viele Jahre. Die Landschaftsschutzverordnung ist ein Urteil von 1963 und nicht 64 und hat auch ein anderes Aktenzeichen. Aus dieser Urteilsbegründung wird nur ein Satz immer wieder verwendet.
Schon mal was vom Gebot der Rechstsicherheit gehört, wahrscheinlich nicht.
Ein Geltungsbereich sagt aus wo ein Gesetz oder eine Verordnung gilt. Fehlt dieser oder wird gestrichen, sagt das Gesetz auch nicht aus wo es gilt. Da in der BRD in keinem Gesetz ein Geltungsbereich angegeben ist (außer im OwiG), hat auch keiner eine Rechtssicherheit wo das oder die Gesetze gelten sollen.
Denke das sollte jeder verstehen. Ausser Systemtrolle die die ohnehin Gehirn gewaschenen Menschen weiter verdummen wollen. Oder halt, Menschen müssen die meisten erstmal wieder werden. Mit Perso oder Pass ist man eine Sache (Name anstelle von Familienname) und was haben Sachen für Rechte …???

Karll
Karll
7 Jahre zuvor

Dann bin ich wohl ein Systemtroll, weil ich die Quelle überprüft habe und festgestellt habe, dass sie falsch zitiert wurde. Das Urteil mit dem oben angegeben Aktenzeichen BVerwGE 17, 192 ist im Internet im Volltext überall zu finden und da steht der zitierte Satz einfach nicht drin. Punkt.

Wieso sollte man aber auch ein Gericht richtig zitieren, das es ja wohl eh nicht geben soll, es wird ja schließlich nicht als „Staatsgericht“ bezeichnet. Dann wird es wohl ein Handelsgericht oder ein Schiff sein, oder sonst irgendwas.

Man könnte ja auch auf die Idee kommen, dass ein Gesetz, das vom Bundestag und Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland erlassen wird, auch in ganz Deutschland gilt, ohne dass man das extra rein schreibt. Wieso sollte auch ein deutsches Gesetz nur in Teilen Deutschlands gelten. Das dürfte wohl der Unterschied zu einer Landschaftsschutzsatzung sein, die nur für einen ganz bestimmten Bereich gelten soll. Das sollte wohl jeder verstehen. Aber wieso es sich einfach machen, wenn es auch ganz schwierig geht.

Und wieso ein Ausweispapier einen Menschen zu einer Sache machen soll, nur weil da Name und nicht Familienname steht, erschließt sich mir endgültig nicht. Wo soll denn das stehen. Das müsste sich dann ja aus einem alten Gesetz ergeben oder so. Man ist ja nicht einfach eine Sache, nur weil im Perso nicht Familienname steht. Außerdem dachte ich eigentlich, dass wir alle juristische Personen sein sollen. Widerspricht sich doch alles ein bisschen arg.

Naja, ich habe in den letzten Tagen schon zuviel Zeit damit verschwendet, diese kruden Theorien zu ergründen und bin auf soviel unterschiedlichen Schwachsinn getroffen, dass ich das für mich jetzt aufgebe. Klang interessant, war aber offensichtlich Zeitverschwendung. Zu viele Leute, die sich über zig Ecken irgendwas hinbiegen, um keine Strafzettel zu bezahlen. Und dann vielleicht auch noch von einem nicht existierenden Staat vor Gerichten einen Sold nach der Haager Landkriegsordnung einklagen. Widersprüchlicher geht’s ja nicht mehr.

Ich wünsche noch ein schönes Leben in Dickicht der Verschwörungstheorien. Hoffentlich finden Sie da irgendwann wieder raus und können ein normales Leben führen.

kairo
kairo
7 Jahre zuvor

„Wer dennoch weitermacht mit den ungültigen und völkerrechtswidrigen Gesetzen ist ein Fall für den Internationalen Strafgerichtshof nach dem Statut of Rome.“

Wohl kaum, denn das Deutsche Reich ist dem Vertrag über den IStGH nie beigetreten. (Es ist ja handlungsunfähig.) Die Bundesrepublik Deutschland schon, aber die darf das ja angeblich gar nicht. Also kommt wohl aus Den Haag auch keine Hilfe.

Luzifer
Luzifer
7 Jahre zuvor

Zitat:

„„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)“

Das steht zwar so auf etlichen Webseiten, ist aber nichtsdestotrotz eine Fälschung!

Oder kann mir jemand das angebliche Urteil zeigen?