Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Gerichtsentscheidung: NPD-Plakat ist keine Volksverhetzung

 

Umstrittenes Wahlplakat der NPD (Matthias Balk/dpa)

Das Wahlkampfplakat der NPD mit dem Spruch „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ stellt keine Volksverhetzung dar.

Das entschied das Verwaltungsgericht München. Zur Begründung hieß es, die Darstellung habe zwar einen diskriminierenden Charakter, überschreite aber nicht die Grenze zur Strafbarkeit. Im Prozess hatte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegen die Stadt Ingolstadt geklagt. Während des Bundestagswahlkampfs 2017 hatte der Verband die Stadtverwaltung aufgefordert, die dortigen NPD-Plakate mit dem Spruch zu entfernen. Die Kommune sah dafür keinerlei Rechtsgrundlage und verwies auf die Meinungsfreiheit.

Quelle: Deutschlandfunk vom 19.09.2019 


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