Das Wahlkampfplakat der NPD mit dem Spruch „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ stellt keine Volksverhetzung dar.
Das entschied das Verwaltungsgericht München. Zur Begründung hieß es, die Darstellung habe zwar einen diskriminierenden Charakter, überschreite aber nicht die Grenze zur Strafbarkeit. Im Prozess hatte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegen die Stadt Ingolstadt geklagt. Während des Bundestagswahlkampfs 2017 hatte der Verband die Stadtverwaltung aufgefordert, die dortigen NPD-Plakate mit dem Spruch zu entfernen. Die Kommune sah dafür keinerlei Rechtsgrundlage und verwies auf die Meinungsfreiheit.
Quelle: Deutschlandfunk vom 19.09.2019
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Der Text entspricht nur der Wahrheit. Für alle hat man Geld nur nicht für die eigenen Leute.