Bundestags-Beschluss: Stasi-Unterlagen werden Teil des Bundesarchivs

Regale mit Stasi-Akten links und rechts eines Ganges, an dessen Ende eine Mitarbeiterin zu sehen ist.  (imago/photothek/Thomas Trutschel)
Regale mit Stasi-Akten (imago/photothek/Thomas Trutschel)

Der Bundestag befürwortet die Überführung der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv. Für ein entsprechendes Konzept stimmten Union, SPD und FDP. Linkspartei und Grüne enthielten sich, die AfD lehnte das Vorhaben ab. Es geht um kilometerlange Aktenberge.

Die CDU-Abgeordnete Moschmann sagte, mit der Überführung in das Bundesarchiv werde das Material für die Zukunft gesichert. Es gehe darum, Kompetenz, Technik und Ressourcen zu bündeln. Die Linken-Abgeordnete Barrientos erklärte, zur Geschichte der DDR gehöre auch die der Bundesrepublik. Der richtige Weg wäre es, die Akten aus beiden Ländern zusammenzuführen und zeitlich einzuordnen.

Kritik von Bürgerrechtlern

Bis zum Sommer 2021 sollen Millionen geretteter Akten, Filme, Fotos und Tonaufnahmen in das Bundesarchiv überführt werden. Details müssen noch durch eine Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und des Bundesarchivgesetzes festgelegt werden. Ehemalige Bürgerrechtler kritisieren die Pläne. Sie fürchten, dass damit die Aufarbeitung ins Stocken gerät.

Verlängerung der Überprüfungen

Außerdem beschloss der Bundestag, dass Beschäftigte in herausgehobenen Stellen des öffentlichen Dienstes über dieses Jahr hinaus bis 2030 auf eine Stasi-Mitarbeit in der DDR überprüft werden. Die jetzige Regelung wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Für die Verlängerung stimmten alle Fraktionen bis auf die Linke, sie stimmte dagegen. Nach wie vor würden in wesentlichem Umfang Überprüfungsanfragen gestellt und führten zu Mitteilungen über eine Tätigkeit für die Stasi, heißt es im Gesetzentwurf der Koalition. Es wird dabei überprüft, ob Beschäftigte offizielle Mitarbeiter oder inoffizielle Zuträger für das „Ministerium für Staatssicherheit“ der DDR waren. Vor dem Hintergrund, dass bis heute zahlreiche Menschen an den Folgen von Repressionen der Stasi litten, gebe es ein Bedürfnis für eine dauerhafte Überprüfungsmöglichkeit, heißt es im Entwurf.

Quelle: Deutschlandfunk vom 27.09.2019 


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