BKA lässt 1984 – DAS MAGAZIN auf Anweisung der Bundesanwaltschaft sperren

Uns liegt ein Fax des BKA an diverse internationale Provider vor, in denen dazu aufgefordert wird, Websites zu sperren, die das Video des Attentäters von Halle, Stephan Baillet, zeigen. Auch wir hatten das Video in einer stark verkürzten Fassung veröffentlicht, um Euch über den Amoklauf des Neonazis zu informieren. Diese gekürzte Fassung enthielt keinerlei Gewaltdarstellung und keinen Mord – sie zeigte lediglich das Scheitern eines Wahnsinnigen.

Das BKA teilte uns auf telefonische Anfrage mit: „Ja, das ist korrekt. Wir haben auch den Provider GoDaddy (unser Domainprovider, Anm. d. Autors) aufgefordert, Seiten zu sperren, die das Video oder Teile davon zeigen.“

Auf unsere Nachfrage, ob dazu ein richterlicher Beschluss vorläge, wollte uns das Bundeskriminalamt keine Antwort geben. „Wir können dazu nichts sagen. Die Anweisung kam von der Bundesanwaltschaft“.

Dort gibt man sich uns gegenüber unwissend. „Dieser Vorgang ist mir nicht bekannt“, so eine Sprecherin zu 1984 – DAS MAGAZIN. Immerhin versprach man uns weitere Informationen in den nächsten Tagen.

Offensichtlich versucht die Bundesanwaltschaft über das BKA die Berichterstattung zu Stephan Baillet zu verhindern, mindestens aber zu erschweren. Zwar ist das Schreiben des BKA „nur“ eine Aufforderung, der ein Provider im Grunde nicht nachkommen muss. Allein die Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft – mutmaßlich ohne richterlichen Beschluss – solche Schreiben versenden lässt, stellt einen klaren Eingriff in die Pressefreiheit dar.

Unsere Domain liegt jetzt bei einem neuen Anbieter. Gegen die Willkür der deutschen Behörden werden wir uns weiterhin zur Wehr setzen.

Quelle: 19vierundachtzig.com vom 11.10.2019 


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