Schlag gegen „Reichsbürger“-Szene in MV

von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV

Ein Mann hält ein Heft mit dem Aufdruck "Deutsches Reich Reisepass" in der Hand. © dpa-Bildfunk Foto: Patrick Seeger

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. (Archivbild)

Das Landeskriminalamt (LKA) ist am Mittwochvormittag mit einer Razzia gegen die „Reichsbürger“-Szene in Mecklenburg-Vorpommern vorgegangen. Beamte durchsuchten mehrere Wohnungen in den Kreisen Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte. Die drei Beschuldigten – zwei 60- und 68-jährige Frauen und ein 42-jähriger Mann – sollen in den vergangenen Wochen etliche Briefe an Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet verschickt haben.

In den Briefen – so das LKA und die für Extremismus-Bekämpfung zuständige Rostocker Staatsanwaltschaft – sei typisches Gedankengut der „Reichsbürger“ verbreitet worden. So sei den Polizeibeamten jegliches Recht für den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung abgesprochen worden. Außerdem habe das Trio die Existenz der Bundesrepublik geleugnet. Für die Ermittler ist das der geplante Versuch, verfassungswidrig auf die Sicherheitsorgane und ihre Arbeit einzuwirken. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft.

Beweismaterial sichergestellt

Bei den Durchsuchungen im Raum Demmin und Pasewalk stellten die Ermittler Beweismaterial sicher. Die drei Beschuldigten sind nach Angaben des LKA bereits polizeibekannt, sie sollen abgestimmt vorgegangen sein. Die Ermittlungen seien leicht gewesen, die Absender hätten die Briefe mit ihren Namen versehen. Sie sind weiter auf freiem Fuß.

Behörde: Rund 450 „Reichsbürger“ im Nordosten

Der Verfassungsschutz geht von rund 450 „Reichsbürgern“ im Land aus. Die Szene hat sich in den vergangenen Jahren laut dem Verfassungsschutzbericht für 2018 vergrößert. Etwa 30 von ihnen seien eindeutige Rechtsextremisten. Bei den „Reichsbürgern“ handele es sich um eine „eigene Form des Extremismus, die aufgrund der weit verbreiteten Irrationalität in ihrem Gefahrenpotenzial auch künftig keinesfalls unterschätzt werden darf“. Das Innenministerium hat im Sommer 2017 einen Vorstoß gestartet, „Reichsbürger“, die Waffen besitzen, stärker zu kontrollieren.

Quelle: NDR vom 16.10.2019 


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birgit
birgit
4 Jahre zuvor

So ein Quatsch !

Natürtlich existiert in Treuhandverwaltung Bundesrepublik in Deutschland !
Die kann man nicht leugnen. Haben wir es doch jeden Tag mit deren parasitären Personal zu tun.

Was denken sich diese „Reichsbürger“ eigentlich ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Es gab einmal den sog. Brief aus Demmin. Wo der Bürgermeister oder wer, sonst etwas, erklärt das die BRiD keine Staatsbürgerschaft vergeben darf. Dieser Brief wäre hier passend einzustellen. Vor der Wende gab es am Ortseingang Demmin über Jahre hinweg ein gewaltiges Schlagloch. Gibt es das noch? Ich bin einmal reingerammelt, das hat am Auto gescheppert!

Annette
Annette
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Habe ich, andere mit Sicherheit auch.

https://www.google.com/search?hl=ne&ei=4aupXZXyJMHSsAfd8K64BA&q=landkreis+demmin+keine+eigene+brd+staatsb%C3%BCrgerschaft&oq=landkreis+demmin+keine+eigene+brd+staatsb%C3%BCrgerschaft&gs_l=psy-ab.3…6713.11429..11786…0.0..0.143.2059.3j16……0….1..gws-wiz…….33i160.B4S-JM2rGX4&ved=0ahUKEwjV5szX46XlAhVBKewKHV24C0cQ4dUDCAo&uact=5

Das sollte er sein.

[PDF]BRD-Staatsbürgerschaft gibt es nicht!

EInfach mal googlen.

So, also wer die Wahrheit verbreitet ist ein Staatsfeind. (Bin ich durch Ralf Jäger gemacht worden.)
Natürlich kippt das System über seine eigenen Beine, wenn die Lüge immer mehr erkannt wird.
Die BRD ist kein Staat und verweigert den sachlichen Dialog zu diesem Thema. Es bleibt zu vermuten, daß die Vereinigten Staaten – und die NGOs – nicht gebildet werden können, solange noch ein Mensch die Staatslüge der BRD nachweisen kann.

Heute habe ich noch ein OVG mit Firmeneintrag gefunden. Ist das jetzt auch schon staatsgefährdend? Die Wächter des „Glücks“ sind bundesweit unterwegs und spüren jeden Dissidenten auf…warum wohl?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Danke! Ging bei mir nicht auf wenn ich gesucht habe. Nun ist es gespeichert.

Annette
Annette
4 Jahre zuvor

Noch etwas: Wenn die 3 „Täter“ in den Zeitungen leere Seiten füllen sollten, und mutig genug sind, wovon ich ausgehe, sind seitenlange GEGENDARSTELLUNGEN opportun, dazu sind die Zeitungen verpflichtet.
Natürlich schreiben die dann, daß Zeitungen egal des Inhaltes zu der GEGENDARSTELLUNG verpflichtet sind, egal was da geschrieben wird…

Zeit für Aufklärung…

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Von den Alliierten erlassene Gesetze, die bis zum heutigen Tage in Deutschland gelten
20. Februar 2014 um 00:39

Alliierte erlassene Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden.

1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)

2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit 1990 ein Unternehmen siehe Upik.de
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.

4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom 21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.

5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.

6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6,7 und 8 eine illegale Zwangsmaßnahme dar.

7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung (SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50, von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.

8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6, die §§ BGB 823- Schadensersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung – vorliegt.

Alleine durch Missachtung der SHAEF-Gesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen ohne unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE vorlag, geschweige denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre.

Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen.

Artikel V. § 9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!

Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher- also vor Beginn der Tätigkeit- für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.

Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.

Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war.

Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position nicht unter schreiben. Aus gleichem Grund wird eine Abschrift vom Original nicht beglaubigt.

Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen!

DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!

Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit:“…. es wird kein neuer Staat gegründet, sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert…“. Eine Firma wie die Bundesrepublik Deutschland hat keinerlei Hoheitsrechte!

Alle Militärregierungsgesetze z.B. SHAEF- Gesetz Nr. 2, Artikel III,IV und V §§7,8 und 9 besitzen in Deutschland volle Rechtskraft und das Strafgesetzbuch, alle Nebengesetze, Kontrollratsbeschlüsse und das Zonenstrafrecht sind bis zum heutigen Tage voll gültig und in Anwendung.

Beweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948, Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47.Verlagsarchiv 12 292, Lizenz erteilt unter Nr. 76 Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der amerikanischen Militärregierung in Deutschland.

Beweisführung: Nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 wurde der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalk Golodkowski 1996 verurteilt. Damit ist der Beweis erbracht, dass die Militärregierungsgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle und SHAEF-Gesetze von den USA im vollem Umfang angewendet werden.

Angesichts dieser Beweislage zu argumentieren und zu bestreiten, dass diese Gesetze keine Anwendung finden würden, ist arglistige Täuschung bzw. Betrug.

Jedes Mitglied der Alliierten Kommission hat von dieser Rechtslage im vollem Umfang Kenntnis.

Alle Banken, die diese Rechtslage missachten, werden wegen fortlaufenden Verstoßes gegen das SHAEF-Gesetz Nr. 52 und Nr. 53, [BK/O] (47) 50 bestraft und müssen bei der zuständigen ALLIIERTEN Kommandantur angezeigt werden.

Sollte die Bundesrepublik Deutschland-Scheingerichtsbarkeit wagen, im Einklang mit den aktiven Interessen Zwangsversteigerungen durchzuführen, muss gegen das Scheinurteil eine Klage bei der zuständigen ALLIIERTEN KOMMANDANTUR und in England auf Schadensersatz sowie auf Beihilfe zum Betrug und der Rechtsbeugung, eingereicht werden.
————–
Kein Deutscher besitzt Eigentum, Feststellung und gesetzliche Beweislage gemäß [BK/O] (47) 50 vom 21. Februar 1947 (VOBL: F. Groß-Berlin Nr. 5, S. 68), zu beachten Punkt 7.
————–

Betrifft: Angelegenheiten des unter der Kontrolle der Besatzungsbehörden stehenden Eigentums.

Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet für Berlin und die Bundesrepublik Deutschland wie folgt an:
1. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des betreffenden Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in den Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) – Gesetz Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) – Befehls- Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter der Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besatzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.
2. In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
3. Jeder Urteilsspruch , der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Millitärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruches ist ungültig.
4. Ohne vorherige schriftliche erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung im Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.
5. Bevor ein zugelassenes deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentums angehende Sache handelt oder entscheidet, hat das zugelassene bzw. das zugelassene Grundbuchamt vorher schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren zugelassenen Rechtsanwälten abzugeben sind, dass Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wir im § 1 angeführt ist.
6. Ohne vorherige nachgewiesene schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, dürfen keine Schritte seitens jedweder natürlicher oder juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines zugelassenen deutschen Gerichtes oder zugelassenen Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle und Konfiszierung unterliegende Eigentums angeht, wie im § 1 angeführt ist.
7. Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt eine grobe Verletzung eines Befehls der Militärregierung und der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

Im Auftrag der Alliierten Kommandantur für Berlin und der Bundesrepublik Deutschland.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

„Kein Deutscher besitzt Eigentum, Feststellung und gesetzliche Beweislage gemäß [BK/O] (47) 50 vom 21. Februar 1947 (VOBL: F. Groß-Berlin Nr. 5, S. 68), zu beachten Punkt 7.“

Oh doch !!!!
Geht und holt den Liegenschaftsauszug aus der Deutschen Mutterolle !
Heute Liegenschaftskataster genannt.
Dort seid Ihr als Eigentümer gebucht ! Nicht Besitzer ! Wie im Grundbuch.
Das laßt Ihr Euch mit Stadtstempel beglaubigen.
Danach laßt Ihr das von einem Alliierten, je nach Bundesstaat, beglaubigen.
Damit gehört der Grund und Boden wieder Euch. Wie im 2plus 4 Vertrag, der Grund und Boden wurde frei gegeben, nur die Verwaltung ( also das parasitäre Personal ) ist besetzt.
————–

Alexander Berg
4 Jahre zuvor

:-DDDDDDDD