Hamburg: Beschreibung der Scharia ist laut StA „Volksverhetzung“

DIE STAATSJURISTEN KENNEN OFFENSICHTLICH DIE TODESSTRAFE IM ISLAM BEI APOSTASIE NICHT

Michael Stürzenberger stellte in seiner Rede bei der „Merkel muss weg“-Demo am 7. November 2018 in Hamburg ausschließlich Fakten zum Islam dar. Trotzdem klagt ihn die Staatsanwaltschaft nun wegen „Volksverhetzung“ an

von MICHAEL STÜRZENBERGER | Als ich am Montag vom fünfjährigen Pegida-Jubiläum aus Dresden zurück nach München kam, erwartete mich in meinem Briefkasten ein gelber Umschlag vom Amtsgericht Hamburg. Darin eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die mir wegen einer rein faktischen Aussage über die Scharia bei der „Merkel muss weg“-Demo am 7. November 2018 allen Ernstes „Volksverhetzung“ vorwirft. Mir wird nun eine Woche Zeit gegeben, mich dazu zu äußern.

Eine bisher mir unbekannte Person hatte damals vier Passagen aus meiner Rede angezeigt. Bei der Kripo München hatte ich im März dieses Jahres alle meine Aussagen faktisch begründet, so dass ich die Sache als erledigt betrachtete. Aber nun das. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat sich an einem Absatz festgebissen, um mich vor Gericht zerren zu können.

Es wird immer offensichtlicher, dass sich gewisse Kreise massiv an der fundamentalen Islam-Aufklärung stören und mich mundtot machen wollen. Am gestrigen Dienstag Abend kam beim Zweiten Deutschen Staatsfernsehen im Dunkelrot-Magazin „Frontal 21“ wieder ein Bericht, in dem ich als „mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt“ gebrandmarkt wurde (hier ab Minute 23:45).

Es stört diese linken Propagandafunker in keinster Weise, dass ich in Deutschland noch nie rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, sondern alle Verfahren in Berufung sind.

Meine einzige Verurteilung wegen „Verhetzung“ erfolgte in Österreich, da dort der Islam seit 1912 eine anerkannte Religionsgemeinschaft ist und daher besonderen Schutz genießt. Ich hatte im Jahre 2015 bei einer Rede bei Pegida Graz den Ex-Moslem Nassim Ben Iman, den ich persönlich kenne und mit dem ich mich immer wieder austausche, aus seinem Buch „Der wahre Feind“ zitiert, was mir als „nicht ausreichende Differenzierung“ angelastet wurde. Über den Ausstieg Nassims aus dem Islam berichtete ich in meiner Hamburger Rede wörtlich (im Video meiner Rede ab Minute 4:30):

„Die Story ist den meisten von Euch bekannt. Da habe ich einen Ex-Moslem zitiert, den Nassim Ben Iman. Das war ein überzeugter Moslem, als er nach Deutschland kam. Als 16-jähriger war er geschockt, als er hier die ganzen leichtbekleideten Mädchen gesehen hat. Er wollte Terrorist werden. Und dann ist er – das war sein Glück – mit dem Christentum in Kontakt gekommen, hat die Bibel gelesen, dann ist er ausgestiegen in einem mehrjährigen Prozess und ist Christ geworden. Wir brauchen nicht darüber reden, dass seine Familie ihn jetzt töten möchte. Das ist der Standard: ‚Wer die Religion verlässt, den tötet‘.

Es ist eine faschistische Ideologie, aus der man nicht austreten darf. Und er hat gesagt, er als Ex- Moslem, der Bescheid weiß: ‚Jeder Moslem, der den Koran als Befehl Gottes akzeptiert, ist ein potentieller Terrorist‘.“

Dass der Islam im Rahmen der Meinungsfreiheit als faschistische Ideologie bezeichnet werden darf, hat bereits das Landgericht München im Dezember 2017 festgestellt. Zudem ist es ein Faktum, dass der Abfall vom Islam in der Scharia mit dem Tod bestraft wird. Der Befehl „Wer die Religion verlässt, den tötet“ ist vom Propheten Mohammed, stellt einen elementaren Bestandteil im islamischen Rechtssystem dar und wird seit 1400 Jahren angewendet. Auch in Deutschland. Die bisher über 200 „Ehrenmorde“ in Deutschland berufen sich genau darauf. Trotzdem wirft mir „einschlägig Vorbestraftem“ die Staatsanwaltschaft Hamburg wörtlich vor,

„öffentlich den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft zu haben, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, indem er sich gegen 19.10 Uhr als Redner bei einer Kundgebung mit dem Tenor „Merkel muss weg“ im Bereich Dammtorbahnhof am Dag-Hammerskjöld-Platz abfällig über den Islam äußerte und im Zusammenhang mit einem zum Christentum konvertierten Moslem sagte:

‚Wir brauchen nicht darüber reden, dass seine Familie ihn jetzt töten möchte. Das ist ein Standard. Wer die Religion verlässt, den tötet. Es ist eine faschistische Ideologie, aus der man nicht austreten darf‘,

und so das friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsteilen mit unterschiedlichen Bekenntnissen gefährdete, da derartige Äußerungen die muslimische Bevölkerungsgruppe der Gefahr aussetzt, Objekt intoleranten und aggressiven Verhaltens anderer zu werden.“

 

Wenn die Beschreibung der islamischen Gesetzgebung jetzt als „Volksverhetzung“ gelten sollte, dann ist die Scharia wohl schon im deutschen Rechtssystem implantiert. Wenn man die Todesstrafe bei Apostasie nicht mehr beschreiben darf, da dadurch „das friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsteilen mit unterschiedlichen Bekenntnissen“ gefährdet sei und Moslems dadurch auch der Gefahr ausgesetzt wären, „Objekt intoleranten und aggressiven Verhaltens anderer zu werden“, dann steht der Rechtsstaat völlig Kopf.

Künftig wird vielleicht aus den genau gleichen Gründen die Islamkritik ganz verboten, wer weiß. Die Deutschland-Tour der Bürgerbewegung Pax Europa, bei der die brandgefährlichen verfassungsfeindlichen Bestandteile des Islams – unter dem Begriff „Politischer Islam“ zusammengefasst – dargestellt werden, stört ganz offensichtlich die linken Islamverharmloser in diesem Land zusehends, wie auch dieser aktuelle Artikel „Pax Europa auf Provokationstour“ von „blick nach rechts“ zeigt.

Ich werde seit Jahren durch deutsche Gerichtssäle gejagt und musste das Recht auf fundamentale Islamkritik durch viele Instanzen erstreiten. Auch dieses Verfahren droht nun zu einem Gang durch mehrere Instanzen zu werden, bis sich am Ende des dunklen juristischen Tunnels das Recht vielleicht durchsetzt. Und es kostet wieder jede Menge Zeit und Geld.

Ich bin allerdings nicht mehr bereit, diese ständigen Attacken hinzunehmen, ohne juristisch zum Gegenschlag auszuholen. Falls diese bodenlose Anklage zu einer Gerichtsverhandlung führen sollte, werde ich den für diese lachhafte Anklageschrift verantwortlichen Staatsanwalt und den Richter, der das Verfahren zulässt, wegen Falscher Verdächtigung § 164 StGB anzeigen. Zudem die Person, die mich wegen meiner Rede umfassend angeschwärzt hatte.

Wir Islamkritiker dürfen kein wehrloser Spielball eines vor allem in Bezug auf den Islam völlig aus dem Ruder gelaufenen Justizsystems werden. Wir sind zwar noch nicht in komplett totalitären Strukturen angelangt, in denen ein Mitglied der Weißen Rose vom Richter mit den Worten „Sie sind ja ein schäbiger Lump“ angeschrieen und zum Tode verurteilt wurde. Aber Susanne Zeller-Hirzel, mit der wir die Weiße Rose wiedergegründet haben und die sich genau vor diesem Richter Freisler verantworten musste, sagte schon im Jahre 2009 auf die Frage, ob sie den Widerstand gegen den Islam als heutige Analogie zum Kampf der „Weißen Rose“ gegen den National-Sozialismus betrachte, voraus:

„Noch nicht ganz. Kritiker der NS-Ideologie wurden damals gleich eingesperrt. Noch sind wir noch nicht an diesem Punkt angelangt. Aber wenn wir nichts unternehmen, wird es wieder dazu kommen. Dann sperren sie die Islamkritiker ein.“

Bei Tommy Robinson war es in England schon so weit, und bei mir ist es auf dem Weg dazu. In meiner Rede bei Pegida Dresden habe ich auf meine kommende Gerichtsverhandlung am 27. November in München vor dem Landgericht hingewiesen, zu dem die Staatsanwaltschaft selbst gegen die unsägliche Verurteilung zu acht Monaten Haft auf Bewährung aus der ersten Instanz noch Einspruch einlegte, da die mich wohl am liebsten gleich ganz im Knast sehen würden:

Unser Kampf geht solange weiter, bis wir am Ziel sind. Und dabei lassen wir uns von nichts und niemandem aufhalten. Heute von 15-21 Uhr auf dem Münchner Marienplatz, am Freitag von 12-19 Uhr in Offenbach auf dem Aliceplatz und am Samstag in Frankfurt von 11-18 Uhr in der Fußgängerzone vor My Zeil.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen.

Quelle: pi-news.net vom 23.10.2019 


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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Es zählt die DSGVO Art. 17 Abs. 3d und die DIN 5007-2! Einlassung macht man keine! Dann wissen DIE was Ihnen entgegen kommt.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

DIE wissen gar nicht’s ! Das sesselfurzende Personal ist total verblödet.
Nicht mal EU-Recht bzw. EG Vertrag ist denen geläufig, die sind strunzend
doooooooooooooooooooooof.

ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Die waren doch sicherlich alle auf einen unkündbaren Job scharf. Bildung braucht man da anscheinend nicht.

Als ich früher meine Mitschüler gefragt habe was sie werden möchten: ich gehe zum Staat da ist es sicher.