Funkanweisung des leitenden Polizeidirektors: „Notfalls Schlagstock“

Ich sehe Onkel Lothar noch sitzen, bei Familienfeiern bei meiner Tante Trudchen, wo es immer Saft von Granini zu trinken gab, nicht von Aldi, wie bei uns. Er war ein großer stattlicher Mann, also ein bisschen dick, und er trug seinen Revolver stets an der Hüfte, was eine große Sache ist, wenn du fünf, sechs Jahre alt bist.

Onkel Lothar war Polizist mit Herz und Seele, wie man so sagt; hat sich von ganz unten hochgearbeitet, nach Dienstschluss studiert usw. Doch am Ende haben sie ihn ganz fürchterlich gefickt. Grund: Er war mitverantwortlich für den „Hamburger Kessel“. Das war nicht irgendein Kessel, es war DER Kessel, oder wie die TAZ titelte: „Die Mutter aller Kessel“.

Die taz weiter:

Der 8. Juni 1986 ist als rechtswidriger Hamburger Kessel in die Geschichte eingegangen. Die Polizei hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst, indem sie 861 Menschen, die für das Recht auf Demonstrationsfreiheit und gegen Polizeiwillkür demonstrieren wollten, auf dem Heiligengeistfeld einkesselte.

Das ist natürlich alles linkes Gewäsch. Onkel Lothar tat nur, was ein Polizist tun muss, wenn Linksterroristen Stunk machen.

DER SPIEGEL schreibt:

Funkanweisung des Leitenden Polizeidirektors Lothar Arthecker: „Versammlung ist notfalls unter Benutzung des Schlagstocks einzuschließen.“

So läuft das! Mit den Linksterroristen.

Doch Lothar, nicht doof, ahnte schnell, dass die Sache nicht gut ausgehen wird. Die TAZ formuliert es so:

Lothar Arthecker, der als harter Hund bekannt war, hatte schon frühzeitig bei seinen Vorgesetzten förmlich Beschwerde eingelegt, weil aus seiner Sicht der Kessel nicht aufrechterhalten werden könne.

Am nächsten Tag war der Tenor in den meisten Hamburger Medien: Es sei eine „Schneise der Gewalt verhindert“ worden. Doch dann ging die Scheiße erst los. Das Verwaltungsgericht erklärte das polizeiliche Handeln für rechtswidrig. Das Landgericht sprach 1991 vier führende Polizeiführer der Freiheitsberaubung in 861 Fällen schuldig.

Auch Onkel Lothar. 12 000 Mark Geldstrafe. Das Geld kratzte Lothar nicht, aber dass er für einen Befehl verurteilt wurde, der von oben kam, den er nur ausführte, gegen den er ja sogar noch während des Kessels Beschwerde einlegte, das hat er nicht verkraftet. Verbittert gab er seine Waffe ab und ging nicht mehr in den Polizeidienst zurück.

Nur sechs Jahre später starb er.

Und wenn ihr, liebe Polizisten, von meinem Onkel Lothar was lernen wollte, so habe ich zwei Worte für euch, nur zwei, aber die reichen: Notfalls Schlagstock!

Quelle: 19vierundachtzig.com vom 01.11.2019 


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