Schwarzer flüchtig – Münchnerin (26) wird bei versuchtem Raubüberfall verletzt

Von AZ 
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In der Sophienstraße wurde eine 26-Jährige Opfer eines versuchten Handtaschenraubs. (Symbolbild)Foto: Arno Burgi/dpa

Am Montagabend wurde eine 26-jährige Münchnerin Opfer eines versuchten Handtaschenraubs. Dabei wurde die Frau am Kopf verletzt. Der Täter ist flüchtig.

Altstadt – Wie die Polizei am Dienstag berichtet, war die junge Frau mit ihrer Mutter (61) in der Sophienstraße unterwegs, als sich auf Höhe der Hausnummer 5 ein bis dato unbekannter Täter von hinten näherte.

Versuchter Handtaschenraub – Münchnerin am Kopf verletzt

Der Mann drängte sich zwischen die beiden Frauen und versuchte dabei, der 26-Jährigen gewaltsam ihre Handtasche am Tragegurt zu entreißen. Geistesgegenwärtig umklammerte die junge Frau die Handtasche, wurde jedoch zu Boden geschleudert und zog sich am Hinterkopf leichte Verletzungen zu.

Nachdem die 26-Jährige und ihre Mutter laut um Hilfe schrien, ließ der Täter von der Handtasche ab und flüchtete ohne Beute in Richtung Karlsplatz.

Die sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei blieben erfolglos.

Der Täter wird wie folgt beschrieben:
Männlich, ca. 30 Jahre alt, ca. 160 cm bis 170 cm groß, schlank, dunkelhäutig; dunkel gekleidet, Kapuzenjacke.


Zeugenaufruf: Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Quelle: Abendzeitung vom 05.11.2019 und politikversagen.net vom 07.11.2019


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Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
4 Jahre zuvor

Der braucht sich keine Gedanken machen, daß es eine hohe Strafe für Raubüberfall mit Körperverletzung gibt. Die Zeiten sind vorbei. Das sind jetzt Bagatellen. Das Opfer kann froh sein das es keine Anzeige von der Wortmarke bekommt, weil die Handtasche den Täter provoziert hat. Er ist das Opfer. Wenn der sich selbst stellt bezahlt Ihm die Wortmarke noch das Taxi. Das vermeintliche Opfer bekommt vom Verteidiger des provozierten Opfers eine Klage vorgesetzt, wenn die Handtasche ein billiges Plagiat gewesen ist. Da kommt noch eine Täuschung zum Nachteil des sich zum Zeitpunkt zu einer Bewerbung auf den Weg befindlichen zukünftigen Piloten auf Sie zu! Um Hilfe haben die beiden Frauen auch noch geschrien, das wird teuer. Wenn die Handtasche nicht echt war ist das noch eine Aufforderung an Unbeteiligte, zu einer Strafrechtlich verfolgbaren Handlung mit Verletzungsgefahr gegenüber dem eigentlichem Opfer, dem zukünftigen Piloten, wegen unterstützen einer Produkt Fälscher Organisation. Schlägt sich diese Falsch Behauptung des zu erbarmenden bis in ein polizeiliches Führungszeugnis nieder, bekommt der verhinderte Kapitän der Lüfte nie eine Berufsschanze und landet bei Hartz IV, wo Er mit viel Freizeit nach Handtaschen und Koffern ausschau halten muß.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Kann mir nicht vorstellen das dieses hoch intelligente Goldstück Pilot werden will.
Doch wohl eher Chirurg, Spezialgebiet Operation am offenen Schädel.

Die Frauen werden eine Behinderungsanzeige bekommen.!!!
Die Fachkraft wurde bei der Studienarbeit gestört. Und dann haben es sich die Frauen noch erlaubt um Hilfe zu schreien. Das gibt Martyrium am Marterpfahl. Sollte die Gerätschaft nicht vorhanden sein, wird ein [Staatsanwalt ) dafür Sorge tragen müssen, daß der Pfahl auf Steuerzahlerkosten zu beschaffen ist. Ansonsten sind die Menschenrechte des Schutzbedürftigen nicht gewahrt !

ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Immer der tägliche Primatenüberfall. Was anderes können diese Affen ja nicht. Daher bitte in ihre angestammten Gebiete aussiedeln.