Mainz. Ein längst fälliger Vorstoß: der rheinland-pfälzische Justizminister Mertin (FDP) will die strafrechtliche Verantwortlichkeit von 12- und 13jährigen Tätern ermöglichen – „zumindest bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten“. Bislang sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig.
Ein Fall löste deutschlandweit Entsetzen aus: Im Juli 2019 zerrten drei 14- und zwei 12jährige Jungen mit „Migrationshintergrund“ in Mülheim an der Ruhr eine Frau in ein Gebüsch und vergewaltigten sie.
Gegen die drei Älteren hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile Anklage erhoben, die beiden Jüngeren können nicht belangt werden. Denn laut Gesetz sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig. Selbst nach schweren Verbrechen hat die Justiz gegen sie keine Handhabe.
Das soll sich nach dem Willen des rheinland-pfälzischen Justizministers Mertin (FDP) ändern. In der Beschlußvorlage kritisiert der studierte Jurist und Rechtsanwalt, die Strafmündigkeits-Grenze von 14 Jahren könne „wissenschaftlich nicht exakt begründet“ werden. „Sie ist vielmehr eine rechtspolitische Festsetzung des Gesetzgebers.“ Mit der aktuellen Regelung werde unterstellt, daß Unter-14jährigen „die geistige und sittliche Reife für die Einsicht in das Unrecht einer begangenen Straftat fehlt“. Eine Prüfung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit fände selbst dann nicht statt, „wenn das Kind im konkreten Fall die erforderliche Reife vielleicht schon erreicht hat“.
Der Vorstoß aus Rheinland-Pfalz ist im übrigen nicht der erste zum Thema Strafmündigkeit. Nach schweren Gewalttaten von Kindern kommen immer wieder Forderungen auf, die bestehende Altersgrenze von 14 Jahren zu senken. Zur Begründung heißt es meist, die Täter würden immer jünger und brutaler, es gebe aber kaum Möglichkeiten erzieherischer Sanktionen. (se)
Quelle: zuerst.de vom 09.11.2019
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