Das Arbeitsgericht Berlin hat die Entlassung des früheren Vize-Direktors der Stasi-Opfer-Gedenkstätte in Berlin für rechtens erklärt.
Die Richter wiesen die Kündigungsschutzklage Frauendorfers ab. Zur Begründung hieß es, dieser habe sich in vielen Situationen wie Bewerbungsgesprächen nicht korrekt verhalten. Zudem habe er sein Verhalten trotz Ermahnung durch seinen Vorgesetzten nicht geändert. Frauendorfer war im September 2018 wegen Vorwürfen entlassen worden, er habe Mitarbeiterinnen sexuell belästigt. Die Vorwürfe selbst waren nicht Gegenstand des Verfahrens.
Im Zuge der Affäre war auch dem damaligen Leiter der Gedenkstätte, Hubertus Knabe, gekündigt worden. Der Stiftungsrat betonte, dieser sei nicht entschlossen genug gegen seinen Stellvertreter vorgegangen und habe strukturellen Sexismus toleriert.
Quelle: Deutschlandfunk vom 13.11.2019