Karlsruhe: BGH urteilt zu Kundenbewertungen bei Amazon

Der Mousezeiger eines Computers zeigt  auf einer Seite des Internet-Handels von Amazon auf die Funktion Einkaufswagen (dpa / Carsten Rehder)
Wer haftet für Kundenbewertungen bei Amazon? (dpa / Carsten Rehder)

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschäftigt sich heute mit Kundenbewertungen auf der Online-Handelsplattform Amazon.

Es geht um die Frage, ob der Anbieter eines Produkts für den Inhalt der Rezensionen haftet. Ein Onlinehändler hatte auf der Marketplace-Plattform von Amazon sogenannte Kinesiologie Tapes zur Schmerzbehandlung angeboten. Weil es keinerlei Nachweise für die Wirksamkeit gibt, hatte er sich verpflichtet, entsprechende Werbung zu unterlassen. Allerdings hatten Kunden in ihren Bewertungen die Behauptung einer schmerzlindernden Wirkung wiederholt. Ein Wettbewerbsverband klagt auch hier auf Unterlassung und auf Zahlung einer Vertragsstrafe. In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg.

Quelle: Deutschlandfunk vom 14.11.2019 


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