30.000 Euro Strafe: Le Pen wegen Holocaust-Verharmlosung verurteilt

Er nannte die deutschen Gaskammern zur Judenvernichtung ein „Detail“ der Geschichte. Jetzt ist der französische Politiker Jean-Marie Le Pen dafür verurteilt worden – nicht zum ersten Mal.

Jean-Marie Le Pen (Archiv)

AFP

Jean-Marie Le Pen (Archiv)

 

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Der rechtsextreme französische Politiker Jean-Marie Le Pen hatte vor einem Jahr in einem Fernsehinterview seine Aussage wiederholt, die Gaskammern der NS-Konzentrationslager seien ein „Detail“ der Geschichte des Zweiten Weltkriegs gewesen.

Wegen dieser erneuten Verharmlosung der NS-Verbrechen ist der langjährige Front-National-Parteivorsitzende und Europaabgeordnete jetzt zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden.

Das Pariser Strafgericht sprach den 87-jährigen Gründer des rechtsextremen Front National am Mittwoch der Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.

Der Satz rief nicht nur die Staatsanwaltschaft auf den Plan und führte zu einem Prozess. Seine Tochter Marine Le Pen distanzierte sich öffentlich von ihrem Vater und warf den Parteigründer sogar aus dem Front National. Der FN-Ehrenpräsident hatte mit seinen Äußerungen den Kurs der Parteivorsitzenden torpediert, der Front National ein gemäßigteres Ansehen zu verschaffen und so neue Wähler zu gewinnen.

Staatsanwaltschaft sieht keine parlamentarische Immunität

Der Gerichtsverhandlung im Februar blieb der Europaabgeordnete fern. Er argumentierte, seine parlamentarische Immunität schütze ihn vor jeglicher Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem, weil Le Pen den Satz nicht im Zusammenhang mit seinem Parlamentsmandat gesagt hatte. Dieser Argumentation schloss sich das Pariser Strafgericht am Mittwoch an.

Le Pen hatte die Gaskammern erstmals im September 1987 als „Detail“ der Geschichte verharmlost. Anschließend wiederholte er dies mehrfach, unter anderem 1997 in München und 2009 vor dem Europaparlament. Er wurde deswegen bereits mehrfach verurteilt.

cht/AFP

Quelle: Spiegel-online vom 06.04.2016

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