Internationaler Strafgerichtshof nimmt Ermittlungen gegen Macron auf

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Den Haag (ADN) – Der Internationale Strafgerichtshof hat am Donnerstag ein Ermittlungsverfahren gegen den französischen Präsidenten Emmanuel Macron und den französischen Innenminister Castener aufgenommen.

Beiden wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen der Gelbwestenproteste angeklagt.

Die französischen Medien, wie auch die meisten Massenmedien in Europa schweigen über das Ermittlungsverfahren und berichten gegenüber der Öffentlichkeit einfach nicht.

Das Ermittlungsaktenzeichen des IStGH trägt die Nr. C 273/19.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 30.11.2019 


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kairo
kairo
4 Jahre zuvor

„Beiden [!] wurden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen der Gelbwestenproteste angeklagt.“

Genau wie bei einem deutschen Strafgericht entscheidet auch beim IStGH der Ankläger darüber, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Da der Strafantrag gerade erst eingereicht wurde, sind wir von einer Entscheidung darüber wohl noch eine Weile entfernt.

„Die französischen Medien, wie auch die meisten Massenmedien in Europa schweigen über das Ermittlungsverfahren und berichten gegenüber der Öffentlichkeit einfach nicht.“

Weil die Sache aussichtslos sein dürfte, eine reine PR-Aktion. Der Ankläger wird zunächst prüfen, ob es in Frankreich eine Justiz gibt, die solche Fälle behandelt. Wenn ja, wird der Antragsteller auf den nationalen Rechtsweg verwiesen.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Weshalb antwortest Du auf solchen Mist ?

Die Lennéstraße – Sonnenstaatland läßt grüßen !

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Gut, wie Du meinst ! Aber dann sollten wir die Klagen, angefangen in 2012, dementsprechend umarbeiten.
Es liegen ja nun neue Erkenntnisse vor.

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Gewiss, jetzt der Vorgang ist eingegangen, er hat ein Aktenzeichen bekommen, und jetzt ermittelt der Ankläger. Zunächst wird er (genaugenommen eine Sie) die Sache formal prüfen. Dabei wird sie sicher genau so schnell aus dem Fenster fliegen wie die angeblichen Anzeigen gegen die Bundesrepublik Deutschland (die übrigens vor dem IStGH gar nicht angezeigt werden kann). Denn es gibt ja wohl Richter in Frankreich.

realist
realist
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Das ist nicht ganz korrekt.

Die BRD konnte/kann nicht verklagt werden,weil sie kein Staat, ist sondern eine NGO.

Der Staat kann nicht verklagt werden,wenn es keinen gibt
und das wurde auch sinngemäß so begründet.

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  realist

Vor dem IStGH kann man überhaupt niemanden verklagen. Er kann nur gegen natürliche Personen verhandeln, nicht gegen juristische (egal ob Staat oder privat). Also wird es weder gegen Deutschland noch gegen Frankreich noch gegen Argentinien ein Verfahren geben. Man hat ja auch gar nicht Frankreich angezeigt, sondern Präsident Macron und seinen Innenminister.

Johann Hermann
Johann Hermann
4 Jahre zuvor

Dann müsste/sollte Angela M u co gleich mitangeklagt werden

ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Und die dreckigen Lügenpressen schweigen mal wieder. Haben die überhaupt keinen Charakter??

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Da haben die Gelbwesten einen verdammt cleveren Anwalt !!!
Frankreich, als Firma wie die BRiD, kann dort nicht verklagt werden.
( siehe Collateral der 300 )
Wohl aber die GF und deren Personal, die sind in der privaten Haftung.

kairo
kairo
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Stimmt, weder gegen Frankreich noch gegen Deutschland kann der IStGH verhandeln. Weil er nur über natürliche Personen richten kann. Ein Blick ins Römer Statut dann und wann hilft wirklich.

Im Übrigen kann man bei einem Strafgerichtshof niemanden verklagen. Man kann höchstens bei der Staatsanwaltschaft (in diesem Fall beim Ankläger) Strafantrag stellen. Ob Anklage erhoben wird, entscheidet der dann.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Die natürliche Person ist immer in Latenz vorhanden, ohne diese kann das ganze Konstrukt nicht funktionieren.

Also nerv uns nicht länger !