Verfassungsschutz: Zahl der „Reichsbürger“ ist in Berlin gestiegen

Polizisten beschlagnahmen im Jahr 2017 bei Reichsbürgern Computer.
Foto: DPS/Paul Zinken

Berlin – Sie halten die Bundesrepublik nicht für existent und sprechen ihren demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation ab: so genannte Reichsbürger und Selbstverwalter. Unter diesem Begriff erfasste Berlins Verfassungsschutz in diesem Jahr 670 Personen.

2017 waren es noch 500. Im Jahr 2016 zählte die Behörde in Berlin 400 Reichsbürger und Selbstverwalter. Diese Zahlen stehen in einer Antwort der Innenverwaltung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe.

2015 hatte der Verfassungsschutz erstmals 100 Reichsbürger auf dem Schirm, die er als rechtsextremistisch einstufte. Inzwischen wissen die Verfassungsschützer, dass das Spektrum von Reichsbürgern  die vom Weiterbestehen des Deutschen Reiches überzeugt sind – und Selbstverwaltern mehr Personen umfasst als nur Rechtsextremisten. Selbstverwalter sind Personen, die ihren Grundbesitz zu exterritorialem Gebiet erklären. Einige rufen Staaten oder Königreiche aus.  Das Reichsbürger- und Selbstverwaltertum ist offenbar eine Männerdomäne: Wie die Innenverwaltung mitteilt, sind 74 Prozent der ihr bekannten Mitglieder der Szene Männer und 26 Prozent Frauen.

Eine GmbH, aus der man einfach austreten kann

Allen gemein ist die Auffassung, die Bundesrepublik sei ein von den Alliierten geschaffenes Konstrukt – eine GmbH, aus der man austreten kann. Reichsbürger argumentieren mit verschwörungstheoretischen Mustern und lehnen die geltende Rechtsordnung ab. Sie verweigern die Zahlung von Steuern und Bußgeld, basteln „Personenausweise“, die anstatt der Personalausweise mitgeführt werden sollen und blockieren nach Senatsangaben mit langen pseudo-juristischen Schriftsätzen die Verwaltung. Für die Innenverwaltung war dies ein Grund, eine Arbeitshilfe mit Handlungsempfehlungen für  Landesbedienstete zu veröffentlichen. So sollen sich diese nicht auf Diskussionen mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern einlassen.

Dass Reichsbürger und Selbstverwalter oft nicht harmlos sind, zeigt ein Vorfall im Burgenlandkreis. 2016 schoss ein 42-Jähriger, der seinen Staat „Ur“ ausgerufen hatte, auf einen Polizisten an. Kurz darauf wurde in Bayern ein Polizist von einem Reichsbürger erschossen, als dessen Waffenarsenal beschlagnahmt wurde.

Erpressungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen

Im September durchsuchten Polizisten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern  Wohnungen der Gruppierung „Geeinte deutsche Völker und Stämme“. Sie soll in Drohschreiben an den Brandenburger Justizminister  versucht haben, die Freilassung des inhaftierten Holocaust-Leugners Morst Mahler zu erzwingen. Ihr werden Sachbeschädigungen, versuchte Erpressungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen vorgeworfen.

Screenshot (657)

Für Marcel Luthe sind Reichsbürger und Selbstverwalter eine ernstzunehmende Bedrohung: „Keine selbstgemachten Regeln stehen über unseren Gesetzen, die konsequent durchzusetzen sind. Pflichten und Rechte gelten für alle Bürger.“

Quelle: Berliner Zeitung vom 03.12.2019


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Annette
Annette
4 Jahre zuvor

Viel Papier möchte lieber wieder auf der Rolle bleiben, als für miese Propaganda herzuhalten.

Mein Fernseher lügt mich an;
die Zeitungen drucken nicht immer wahre Begebenheiten…

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

#Pflichten und Rechte gelten für alle Bürger.“#
Dann zählt Ihr VerfassungssXXX mir ein einziges Recht auf welchse wir besitzen!

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Klarstellung:

Die Bundesrepublik in Deutschland hat keine Gesetze, sie agiert, wie jede Firma, unter AGB. Die Bundesbereinigungsgesetze haben diesem Konstrukt nur ein Verwaltungsgesetz belassen, damit sich diese lizensierte Treuhand selbst verwalten kann, einschl. ihres Personals.

Die Selbstverwalter haben nie die Existens des Provisoriums Bundesrepublik Deutschland bestritten. Selbstverständlich ist dieses Gebilde vorhanden und blockiert das Völkerrechtssubjekt Deutschland.
Der Aufbau gleicht den Verhältnissen in den USA. Washington State und Washington DC. Was nur durch Auflösung des Act 1871 beendet werden kann.

Die Selbstverwalter verweigern auch keine Steuerzahlung, allerdings fordern sie diese nach Reichsgesetz ein. Dies wären dann 10 % vom Nettoertrag. Und nicht etwa 78 % wie hier abgesaugt wird.
Wer sich die Mühe macht und nachrechnet kommt auf diese Summe. Denn alle Zwangsversicherungen ( z.B. BG-Bau BG-Landwirtschaft, IHK, Zusatzkassen u.s.w. ), Zwangsmitgliedschaften, bis zu fünffach Besteuerung gekaufter Waren, sind der Steuer hinzu zu rechnen. Für den Mittelstand lohnt es sich nicht mehr eine Firma zu führen. Viel zu viele Sesselfurzer saugen und fressen sich an den Fleißigen satt. Ein selbstständiger Handwerksmeister, ledig, hat im Jahr 9000,00€ steuerfrei, der Rest wird weggesteuert in Form von Gewerbe – und Einkommenssteuer.
Ob er dabei 100.000€ oder 1 Mio. Umsatz gemacht hat ist nicht relevant, es ist pfutsch. !

Aus diesem Grund steht das Angebot der Selbstverwalter nach UN-Res. 56/83 an die Bundesfinazagentur GmbH
( auch Viehamt genannt ) mit den Firmeneintragungen (Handelsregisternummer HRB 51411) (USt-IdNr. DE137223325) endlich, wie es unter Firmen üblich ist, ein Vertragsangebot über Steuerzahlungen an die betreffenden Selbstverwalter aus zu reichen.
Nach Prüfung des Geschäftsangebotes kann es mit Unterschriftsleistung zum Vertragsabschluß kommen, falls die 10% Steuerschuld ausgewiesen sind.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]) , also rechnen wir auch staatlich ab !

Die „Regierung“ (Bundestag) ist nur eine Firma (USt-IdNr. DE 122119035).
Zur Firma besteht kein Vertragsverhältnis !
Somit keine gesetzliche Steuerpflicht: 55274/301 BVerfG aus 1955.

Ich hoffe dieser Beitrag ist verständlich, auch für das unproduktive, sesselfurzende, traktierende, schikanierende, terrorisierende, plündernde PERSONAL mit PERSONALAUSWEIS, gem. Ausweisgesetz aus 1934, erlassen vom NAZI Adolf Hitler. Einen schönen Tag noch !!!