Australien verschärft Flüchtlingspolitik: Kranke dürfen nicht mehr zur Behandlung aufs Festland

09. Dezember 2019
Australien verschärft Flüchtlingspolitik: Kranke dürfen nicht mehr zur Behandlung aufs Festland
INTERNATIONAL

Canberra. Australien hat einmal mehr deutlich gemacht, daß eine rigide Zuwanderungspolitik sehr wohl möglich ist: das Land läßt ab sofort kranke Flüchtlinge, die in Internierungslagern auf Inseln untergebracht sind, nicht mehr zur Behandlung ins Land. Die konservative Regierung hat ein seit März geltendes Gesetz gekippt, das die medizinische Versorgung der Migranten in Australien ermöglichte. Die Opposition hatte das „Medevac“-Gesetz gegen den Willen der Regierung von Premier Morrison durchgebracht.

Mit der Parlamentswahl im Mai hatte sich Morrison die Mehrheit im Unterhaus gesichert. Seither versuchte er, das Gesetz auszuhebeln. Nun bekam er die nötige Mehrheit dafür auch im Senat, dem Oberhaus des Parlaments, zusammen.

Die australische Regierung hatte 2013 auf der Pazifikinsel Nauru und der zu Papua-Neuguinea gehörenden Insel Manus Lager eingerichtet. Dorthin werden auf See aufgegriffene Bootsflüchtlinge gebracht. Seit dem Inkrafttreten des „Medevac“-Gesetzes sind nach offiziellen Angaben 179 Menschen zur Behandlung nach Australien gebracht worden. Mit der aussichtslosen Internierung abseits vom Festland sollen Bootsflüchtlinge abgeschreckt werden, den Kontinent überhaupt anzusteuern. Mit der Gesetzesrücknahme sei nun eine „Hintertür“ für Immigration geschlossen worden, sagte Innenminister Dutton. Und Premierminister Morrison unterstrich: „Wir haben immer verstanden, daß diese Art von Schlupfloch unsere Grenzen nicht stärkt, sondern sie nur schwächt.“

Morrison gilt als Urheber des international bekannten „australischen Modells“ in der Migrationspolitik. Als Grenzschutzminister ab dem Jahr 2013 baute er die „Operation Sovereign Borders“ zum Schutz der australischen Seegrenzen vor illegaler Migration auf. Aufgegriffene Migranten werden dabei in Internierungslager außerhalb der australischen Grenzen gebracht. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 09.12.2019 


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