Falschparker-Urteil: Abstreiten schützt nicht vor Strafzettel

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 Strafzettel an der Winschutzscheibe. (imago / Ralph Peters)
Falschparker haben es künftig schwerer, sich vor dem Bezahlen von Strafzetteln zu drücken. (imago / Ralph Peters)

Falschparker sind künftig verpflichtet, auch Strafzettel zu bezahlen, die sie auf privaten Kundenparkplätzen vor Supermärkten oder Ärztehäusern erhalten haben.

Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Einer Überwachungsfirma sei es in den meisten Fällen nur möglich, den Halter eines Autos ausfindig zu machen. Bestreitet dieser, den Pkw abgestellt zu haben, muss er einen anderen Fahrer nennen. Tut er das nicht, bleibt er auf den Kosten sitzen. Bisher war die Rechtslage in solchen Fällen nicht eindeutig geklärt.

Im konkreten Fall ging es um eine Halterin, deren Wagen vor Krankenhäusern geparkt war. Dabei wurde einmal die zulässige Parkdauer überschritten, zweimal stand der Pkw auf einem Platz, der für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen reserviert war. Die Halterin weigerte sich, die Strafen zu bezahlen und verwies darauf, dass sie an den fraglichen Tagen nicht selbst gefahren sei. Vorinstanzen des BGH hatten geurteilt, die Frau sei nicht verpflichtet, den mutmaßlichen Fahrer zu nennen.

(Az. XII ZR 13/19)

Quelle: Deutschlandfunk vom 18.12.2019 


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Annette
Annette
4 Jahre zuvor

Hier bei uns ist ein Fall bekannt, wo dem Fahrzeug des „Parkraumüberwachers“ mehrmals jeweils 2 Reifen plattgestochen wurde und Abbeizer oder Bremsflüssigkeit auf die Motorhaube gegossen wurde.
Das ist natürlich kriminell und sollte keine Schule machen.

Ich selbst habe den Geschäftsleitungen geschrieben, daß ich bei Ihnen im Supermarkt nicht mehr einkaufe. Hat die aber nicht interessiert.

Vielleicht reagieren die, wenn das viele so machen würde, denn wie schnell ist es in der Hektik des Alltages möglich, die Parkscheibe zu übersehen.

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
4 Jahre zuvor

Jede Rechtsbeugung wird zurecht gebeugt um den PKW Besitzer zu schröpfen. Eines Tages klauen die Parkplatzbesitzer Autos unter der Laterne und stellen diese auf Ihren Platz ab und verlangen Lösegeld! Das wird dann auch zurecht gebeugt!Wir sind zur Wilderung freigegeben.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor

Die Autos gehören uns nicht, wir haben die nur bezahlt.
Lt.KfZ-Brief ist der Eigentümer die Treuhand. Also hat Frau Murksel und ihr Team die Strafzettel zu zahlen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

So ist es! Verweigere die Zahlung und es geht in die Zwingburg!

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Märtyrer wird es immer geben ! Die machen das aber für sich selbst, nicht für die Hosenscheißermasse !

ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Bei solchen Läden einfach nicht mehr einkaufen. Dann kann dort parken wer will ich nicht.

Annette
Annette
4 Jahre zuvor
Reply to  ulrike

Sag ich doch!
Nebenbei hörte ich von Verpachtung an die Parkplatzbewirtschafter.

Ein Millionengeschäft!