Raubüberfall: Räuber auf Fahrrad überfällt Seniorin in Oberfranken – 82-Jährige wird am Kopf verletzt

Eine 82-jährige Seniorin wurde am Montag Opfer eines Raubüberfalls in Forchheim. Ein noch unbekannter Räuber fuhr gegen den Rollator der Dame, wodurch diese stürzte und sich am Kopf verletzte. Dann raubte der Radfahrer die Tasche der 82-Jährigen.

In Forchheim wurde am Montag eine Seniorin überfallen. Der Täter war auf einem Fahrrad unterwegs. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa

Am Montagmittag (30. Dezember 2019) hat ein bislang unbekannter Räuber, der mit einem Fahrrad unterwegs war, eine 82-jährige Fußgängerin in Forchheim ausgeraubt. Der räuberische Radfahrer entkam mit der Handtasche der Frau. Diese stürzte und wurde verletzt. Jetzt sucht die  

Wie die Polizei berichtet, war die 82-jährige Seniorin kurz nach 12 Uhr mit ihrem Rollator unterwegs. Unmittelbar vor der Unterführung der Adenauerallee, zwischen neuem und altem Friedhof, raubte der Radfahrer die ältere Dame aus.

Seniorin stürzt und verletzt sich am Kopf

Der Radfahrer näherte sich von hinten und fuhr wahrscheinlich absichtlich mit dem Vorderrad gegen die Gehhilfe der Seniorin. Laut Polizeibericht stürzte die 82-Jährige daraufhin zu Boden. Der unbekannte Radler schnappte sich schließlich die Stofftasche der Seniorin aus deren Korb am Rollator und flüchtete in Richtung Innenstadt.

Die 82-Jährige wurde durch den Sturz am Kopf verletzt und kam nach der Erstversorgung in ein Krankenhaus. In der grünen Stofftasche mit Reißverschlüssen, die die Frau bei sich trug, befanden sich unter anderem ein Geldbeutel sowie ein Handy.

Polizei fahndet nach Räuber

Passanten kümmerten sich nach dem Überfall um die Seniorin und verständigten die Polizei. Mehrere Polizeistreifen nahmen umgehend die Fahndung nach dem Räuber auf. Jedoch fehlt bisher jede Spur von dem Radfahrer. Der Räuber wird als junger Mann beschrieben, der eine graue Jacke und eine grau-schwarze Wollmütze trug.

Die Polizei hofft nun auf Hinweise aus der Bevölkerung. Zeugen werden gebeten, sich mit der Kripo Bamberg unter der Telefonnummer 0951/9129-491 in Verbindung zu setzen.

Quelle: infranken.de vom 31.12.2019 


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ulrike
ulrike
4 Jahre zuvor

Was sind das nur für Dreckschweine die alte Leute überfallen wegen ein paar Kröten.
Pfui Teufel.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
4 Jahre zuvor

Beständig geraubt, vergewaltigt und gestohlen ist auch regelmäßig gelebt.

05.01.19
ATHLETIN VS. AFGHANEN-GRAPSCHER
Silvester in Wien: Orgerl wegen Schlagerl aufs Naserl
Von JOHANNES DANIELS | Die Frau hatte den richtigen Riecher. Mit einem beherzten „Schlagerl aufs Naserl“ setzte eine Schweizerin in Wien einen übergriffigen Silvester-„Fucken“-Afghanen zunächst Schach-Matt. Dieser weibliche Abwehrreflex beschert ihr jetzt als Konsequenz ein „Orgerl“ – eine wienerische Organstrafverfügung – statt eines „Ordens wider den tierischen Trieb“. Die Belästigte schlug den Täter nach der Sexattacke im wahrsten Sinne des Wortes „unversehens“ spitalsreif und hat dafür jetzt auch noch eine Klage wegen Körperverletzung am Hals.
Internationaler Silvester-Taharrush: Trifft eine Schweizerin einen Afghanen in Wien …
Die 21-jährige Schweizerin hatte in der Silvesternacht gegen 1:30 Uhr am Rathausplatz in der Wiener Innenstadt einem 20-jährigen Afghanen die Nase gebrochen, der zuvor sie sowie viele weitere Frauen im Umfeld immer wieder sexuell belästigte und nach Zeugenaussagen auch „intim anfasste“. Laut Polizei hatte ihn die so Belästigte reflexartig auf die Knolle geschlagen, ohne sich zuvor umzudrehen, als er ihr schließlich ans Gesäß fasste – wie eine echte Lady eine solche Situation halt elegant meistert. Dumm nur, dass der so Betroffene ein „Schutzsuchender“ der Religion des Friedens war. Dumm aber auch, dass die Schweizerin durchtrainierte Athletin ist.
Das 20-jährige Genital-Goldstück blutete nach der Attacke so heftig aus dem oberen Gesichtserker, dass der nun „tatsächlich Schutzbedürftige“ unverzüglich von der „Wiener Rettung“ ins Krankenhaus verbracht werden musste. Zuvor meldete er den dreisten Angriff einer unreinen Ungläubigen auf ihn bei der Rathaus-„Security“. Ein Fall für die UN-Menschrechtskommission, denn der zentrierte Riech-Kolben-Kick widerspricht ganz klar dem (unverbindlichen) UN-Migrationspakt, der trotz Nichtunterzeichnung auch für Österreich und alle UN-Mitgliedstaaten gilt.
Ein „Rückschlag“ für die Integration – wenn Täter zu Opfern werden
Während der Silvesterfeierlichkeiten war es erneut zu Fällen von Sex-Übergriffen in der Innenstadt gekommen. „Zeugen sagten aus, dass mehrere Frauen von dem Afghanen begrapscht worden waren“, erläuterte Polizeisprecher Harald Störs nach dem interkulturellen Schlagabtausch. Der Volltreffer dürfte laut Polizei auf einen Schutzreflex des Opfers gegenüber dem Schutzsuchenden zurückzuführen gewesen sein. Die 21-jährige Schweizerin erhielt dennoch von Amts wegen eine Anzeige wegen Körperverletzung, der sonst gepflegte „Täterschutz“ greift hier nicht.
Switzerland 12 Points – Afghanistan zero – „Grenzen“ aufgezeigt
Ein Griff, ein Schlag auf die Zwölf – zwei Anzeigen: „Ich hätte mir nicht gedacht, dass dieser Vorfall so viel Aufsehen erregt“, erklärt die 21-Jährige, immer noch geschockt. Doch die schlagfertige Lady aus der Schweiz sorgt auch für Furore und erntet viel Bewunderung und Applaus. Kommentare in österreichischen Netzwerken sprechen eine deutliche Sprache: „Sie müsste einen Orden bekommen“, „Sie hat ihm die Grenzen aufgezeigt“, wird die junge Schweizerin für ihre Zivilcourage gelobt.
Die Instant-Karma-Vollstreckerin wider Willen möchte vorerst auf jeden Fall anonym bleiben: „Ich weiß nicht, was mich bei einem Prozess erwarten würde“, lässt die talentierte Wintersport-Athletin der „Krone“ ausrichten, nachdem sie den Zacken aus der Krone des Naseweis vom Hindukusch schlug. Sie reiste bereits am 2. Januar in ihre Heimat zurück – mit einer Erfahrung mehr und einer Anzeige wegen Körperverletzung im Reisegepäck. Doch die Anzeige durch den zweifach „Gekränkten“ sei durchaus rechtskräftig, wie auch die Wiener Polizei via Twitter erklärte. „Es handelt sich um ein Offizialdelikt, das angezeigt werden muss“, heißt es dort. Diese Rechtsauffassung über Offizialdelikte ist allerdings „grenzwertig“. Die internationale „Grapscher-Community“ wird diese Mitteilung zumindest genüsslich und mit sehr viel Wohlwollen vernommen haben – bis hin zum Hindukusch.
Schmerzensgeld …
Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass die 21-Jährige „angemessen“ auf die unsittliche Berührung des Verdächtigen reagiert hat, könnte die Anzeige fallen gelassen werden. Aber auch eine „Diversion“ der Perversion wäre ein mögliches Szenario: So könnte der 21-Jährigen seitens des Wiener Gerichts die Zahlung eines Geldbetrages auferlegt werden, im Gegenzug würde das Strafverfahren eingestellt.
Kommt der Fall allerdings tatsächlich vor Gericht, besteht die Möglichkeiten auf einen Freispruch der 21-Jährigen. Ein theoretisch mögliches Szenario könnte auch die Verurteilung der jungen Frau sein – die Zahlung einer Geldstrafe sowie Schmerzensgeld wären hierbei die möglichen Optionen. Auch der Grapscher wurde vorsorglich wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung angezeigt, er konnte aber nicht damit rechnen, dass das Begrapschen eines Frauenhinterns in einer Nasenfraktur mündet. Doppelt schmerzhaft, dass die Riechgurke noch dazu von einer Frau derangiert wurde, was ihm nicht sehr viele fette „Respect-Credits“ zuhause einbringen dürfte.
„Nasibullah“ wurde von einer belästigten Dame mit dem Nasenring durch die Wiener Menagerie gezogen, soweit so gut. Aber folgt der Sexattacke und dem Missbrauch des Gastrechts jetzt eine prompte Abschiebung? Oder – wie in Deutschland üblich – eine Rückholung zum Prozessbeginn gegen die schlagfertige Athletin?
PI-NEWS wird weiter berichten. Hätte er doch eine Nasenlänge Abstand gehalten …