Der Parteivorsitzende der AfD, Meuthen, sagt heute vor dem Berliner Verwaltungsgericht aus.
Meuthen will Stellung zu dem Vorwurf beziehen, die Partei habe im Zusammenhang mit dem Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg rechtswidrig anonyme Spenden angenommen. Eine PR-Agentur hatte eine Werbekampagne für die AfD im Gegenwert von 90.000 Euro rund um den damaligen Landtagskandidaten Meuthen umgesetzt. Der Bundestag hatte daraufhin ein Bußgeld von knapp 270.000 Euro gegen die AfD verhängt. Das Parlament wertete das Vorgehen als verbotene Annahme von Spenden.
Vor Gericht geht es nun um die AfD-Klage gegen den Sanktionsbescheid. Die Partei argumentiert, bei den Werbemaßnahmen habe es sich nicht um eine Parteispende gehandelt. Die Werbemaßnahmen seien nicht abgestimmt gewesen, außerdem sei das Bußgeld unverhältnismäßig.
Quelle: Deutschlandfunk vom 09.01.2020
Alles was man an Geld nicht im Schreibtisch findet, so schlappe 100 000DM, ist verunspendet und wird ordentlich verzinst-aber gegen den Besitzer, nicht dem der es gefunden hat. Also, nehmen wir an; Otto Waalkes müsste dieses Szenario in seinen besten Jahren auf der Bühne darstellen.
Der Alte Verschwörungstheoretiker… Dem seine Gitarre war sein Schreibtisch, neiiin wie das klingen würde!
Die NEUNAZIS drehen jede Angelegenheit so wie es IHNEN paßt !
Mit staatlicher Justiz hat das schon lange nicht’s mehr zu tun.